BAFA-Förderung 2026 — der Überblick, bevor Sie planen
Die Förderlandschaft für die energetische Sanierung wirkt unübersichtlich, folgt aber einer klaren Logik. Wer sie kennt, schneidet sein Vorhaben so zu, dass die Zuschüsse tatsächlich greifen — und vermeidet den einen Fehler, der die Förderung ganz kostet. Diese Anleitung ordnet, was die BAFA 2026 fördert, wie hoch die Sätze sind und in welcher Reihenfolge Antrag und Auftrag laufen müssen.
Rechtsstand: Die hier genannten Werte folgen der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026, in Kraft seit dem 21. Juli 2026. Für Anträge, die vor diesem Datum gestellt wurden, gilt die vorherige Fassung mit anderen Werten. Besonders der iSFP-Bonus wurde mit dieser Fassung neu gefasst.
Was die BAFA fördert — und was die KfW
Seit 2024 sind die Fördertöpfe getrennt. Die Zuordnung ist der erste Schritt jeder Förderplanung:
| Maßnahme | Fördertopf |
|---|---|
| Dämmung Dach, Wand, Keller, Bodenplatte | BAFA (Einzelmaßnahme) |
| Fenster und Außentüren | BAFA |
| Lüftungsanlage, Anlagentechnik (außer Heizung) | BAFA |
| Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch) | BAFA |
| Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) | BAFA |
| Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellet, Hybrid) | KfW |
| Komplettsanierung zum Effizienzhaus | KfW 261 (Kredit + Tilgungszuschuss) |
Wer die Hülle über die BAFA und die Heizung über die KfW getrennt beantragt, schöpft beide Töpfe aus. Beides in einen Topf zu werfen, kostet Förderung.
Die Förderquoten 2026
| Baustein | Fördersatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) | 15 % | gemeinsame Höchstgrenze, siehe unten |
| Anlagentechnik außer Heizung | 15 % | gemeinsame Höchstgrenze, siehe unten |
| Heizungsoptimierung | 15 % | gemeinsame Höchstgrenze, siehe unten |
| iSFP-Bonus | + 5 Prozentpunkte | nur auf den Teil oberhalb von 30.000 Euro |
| Fachplanung + Baubegleitung | 50 % | förderfähig max. 5.000 Euro (EFH/ZFH), ab drei Wohneinheiten 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt max. 20.000 Euro |
| Energieberatung/iSFP (BAFA-Programm EBW) | 50 % | Zuschuss max. 650 Euro (EFH/ZFH), 850 Euro ab drei Wohneinheiten |
Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben gelten gemeinsam für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung — nicht je Maßnahme:
| Wohneinheit | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 Euro | 60.000 Euro |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 Euro | je 30.000 Euro |
| ab 7. Wohneinheit | je 8.000 Euro | je 15.000 Euro |
Die Sätze setzen voraus, dass die Maßnahme die technischen Mindestanforderungen erfüllt — feste U-Werte für Dämmung und Fenster, Effizienz-Grenzen für Technik. Erfüllt der geplante Aufbau sie nicht, gibt es keinen Zuschuss. Das prüfen wir vor der ersten Ausschreibung. Die fachliche Bestätigung und die Baubegleitung erbringt ein gelisteter Energieeffizienz-Experte; seine Einbindung ist Fördervoraussetzung.
Der iSFP-Bonus — und wo er seit Juli 2026 nicht mehr greift
Der individuelle Sanierungsfahrplan verdoppelt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro. Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten seit der Fassung vom 21. Juli 2026 aber nur noch für den Teil der Ausgaben, der die Grenze ohne iSFP übersteigt. Für die ersten 30.000 Euro bleibt es bei 15 Prozent. Hinzu kommt ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto je Antrag: Wer darunter bleibt, erhält gar keinen Bonus. Der iSFP darf höchstens 15 Jahre alt sein und muss bei Antragstellung vorliegen.
Beispielrechnung Fassadendämmung mit iSFP
Einfamilienhaus Baujahr 1978, eine Wohneinheit, geplante Fassadendämmung mit WDVS, förderfähige Ausgaben 40.000 Euro brutto.
| Position | Ohne iSFP | Mit iSFP |
|---|---|---|
| Förderfähige Ausgaben | 40.000 Euro | 40.000 Euro |
| davon anerkannt bis Höchstgrenze | 30.000 Euro | 40.000 Euro |
| Anteil zu 15 % | 30.000 Euro → 4.500 Euro | 30.000 Euro → 4.500 Euro |
| Anteil zu 20 % | — | 10.000 Euro → 2.000 Euro |
| Zuschuss | 4.500 Euro | 6.500 Euro |
| Differenz durch iSFP | + 2.000 Euro |
Die 40.000 Euro liegen über dem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto je Antrag — sonst entstünde überhaupt kein Bonus. Bliebe dasselbe Vorhaben bei 28.000 Euro, wäre der Zuschuss mit und ohne iSFP identisch: 4.200 Euro.
Ob sich der iSFP allein über den Bonus trägt, hängt damit an der Größe des Vorhabens. Für das Beratungshonorar übernimmt die BAFA 50 Prozent, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Bei kleinen Einzelmaßnahmen trägt der Bonus die Beratung nicht mehr — der iSFP rechtfertigt sich dann über die geklärte Reihenfolge der Maßnahmen, nicht über den Zuschuss. Sein finanzieller Hebel entsteht dort, wo mehrere Maßnahmen in einem Antrag zusammen deutlich über 30.000 Euro kommen.
Reihenfolge und Fristen — die häufigsten Fehler
Vier Fehler kosten regelmäßig Geld:
- Auftrag vor Antrag. Der Zuschuss ist weg, sobald der Vertrag ohne aufschiebende Bedingung unterschrieben ist. Immer erst beantragen.
- Mindestanforderungen verfehlt. Ein zu dünner Dämmaufbau oder ein Fenster knapp über der U-Wert-Grenze fällt aus der Förderung. Vorab rechnen.
- iSFP zu spät. Der Sanierungsfahrplan muss bei Antragstellung vorliegen und darf höchstens 15 Jahre alt sein. Wer ihn erst nach dem Antrag erstellen lässt, verliert den Bonus für diese Maßnahme. Der iSFP gehört an den Anfang.
- Vorhaben zu klein geschnitten. Unterhalb von 30.000 Euro förderfähigem Investitionsvolumen je Antrag entfällt der iSFP-Bonus vollständig. Maßnahmen, die ohnehin zusammengehören, sollten deshalb in einem Antrag gebündelt werden.
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