Sanierung · Rhein-Erft-Kreis · BauO NRW
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Sanierung Rhein-Erft-Kreis

Sanierung im Rhein-Erft-Kreis — Bauingenieur mit iSFP-Sanierungsfahrplan, GEG-Nachweis und BAFA-Förderlogik. 10 Jahre Profession, über 70 Bauvorhaben. Bauingenieur Robin Henn — 10 Jahre Profession, über 70 realisierte Bauvorhaben im Rheinland.

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Konzept · Tragwerk · Bauleitung aus einer Hand

LP 4 Bauantrag in Kooperation mit AKNW-Partner-Architekt

H1-Lead

Sanierung im Rhein-Erft-Kreis — wir sind hier zu Hause: Wesseling, Brühl, Hürth, Frechen, Pulheim, Bergheim, Kerpen, Erftstadt. Unsere Sanierungs-Aufträge beginnen in der Regel mit einem iSFP-Sanierungsfahrplan, der die schrittweise Modernisierung bis zum Effizienzhaus-Standard strukturiert — und enden mit Tragwerks-Eingriffen, GEG-Nachweis und Bauleitung. Wir planen mit zehn Jahren Profession und über 70 realisierten Bauvorhaben. Als Generalplanung in interdisziplinärer Hand übernehmen wir Konzept, Variantenstudie, Entwurf, Ausführungsplanung und Bauleitung selbst — die HOAI-Leistungsphase 4 läuft, wo nötig, in Kooperation mit einem AKNW-eingetragenen Partner-Architekten.

Was wir im Rhein-Erft-Kreis sanieren

Die häufigsten Anlässe: Bestandserwerb mit anschließender energetischer Modernisierung; Heizungstausch bei freier Heizungswahl mit BAFA- und KfW-Förderung; Sanierung nach Schaden (Brand, Wasser, Setzung); Komplett-Sanierung Einfamilienhaus mit Anbau oder Aufstockung; Sanierung Mehrfamilienhaus mit Tragwerks- und Bauphysik-Beurteilung. In jedem Fall steht die Bestandsaufnahme am Anfang — Tragwerk, Bauphysik und Energetik in einem Termin.

Daraus entsteht das Drei-Säulen-Bild: was kostet die Sanierung, welche Förderung kombiniert sich am günstigsten, in welcher Reihenfolge bauen wir. Der iSFP-Sanierungsfahrplan strukturiert das auf 5 bis 15 Jahre. Tragwerks- und Bauphysik-Eingriffe (Decken-Stärkung, Wärmebrücken-Detailpunkte, Dachstuhl-Ertüchtigung) bringen wir in die Ausführungsplanung ein.

Im Rhein-Erft-Bergbaufolgegebiet ist die Setzungs-Geschichte der Häuser ein wiederkehrendes Thema. Bei tragwerksrelevanten Sanierungen erfassen wir die Setzungs-Risskartierung als Teil der Bestandsaufnahme — das wirkt sich auf die Bemessung der Eingriffe aus.

Förder-Logik 2026

BAFA iSFP: 50 Prozent Zuschuss auf das Beratungshonorar, höchstens 650 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Der iSFP gilt 15 Jahre. Er hebt die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben bei BEG-Einzelmaßnahmen von 30.000 auf 60.000 Euro; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten seit dem 21. Juli 2026 aber nur oberhalb von 30.000 Euro.

KfW 261 Effizienzhaus-Sanierung: Förderkredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss wurde zum 21. Juli 2026 gestaffelt abgesenkt: 0 Prozent bei EH 85 EE und EH 70 EE, 5 Prozent bei EH 55 EE, 10 Prozent bei EH 40 EE, 5 Prozent bei EH Denkmal EE. Die NH-Klasse bringt 5 Prozentpunkte mehr, ein Worst-Performing-Building 10 und eine serielle Sanierung 15 Prozentpunkte. Für Anträge vor dem 21. Juli 2026 gelten die bisherigen Konditionen.

KfW 297 Heizungstausch: 30 Prozent Grundförderung, dazu ein Klimageschwindigkeits-Bonus von derzeit maximal 16 Prozentpunkten und ein Einkommens-Bonus von 40, 30 oder 10 Prozentpunkten je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Gedeckelt bei 80 Prozent für zu versteuernde Einkommen bis 30.000 Euro, sonst bei 70 Prozent; förderfähig sind derzeit 28.000 Euro. Eine technische Vorgabe für die neue Heizung gibt es seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mehr — die Förderhöhe hängt aber weiter am gewählten System.

Kombination: Neben den Förderprogrammen kommt für selbstgenutztes Wohneigentum die Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Betracht. Sie ist für dieselbe Maßnahme nicht mit einer Förderung kombinierbar, sodass im Einzelfall zu rechnen ist, welcher Weg günstiger liegt. Wir prüfen das für Ihr Vorhaben gemeinsam mit dem gelisteten Energieberater; die steuerliche Bewertung gehört in die Hand Ihrer Steuerberatung.

Lokale Bauordnungs-Hinweise Rhein-Erft-Kreis

Sanierungen ohne Eingriff in Tragwerk und Kubatur sind in der Regel verfahrensfrei nach § 62 BauO NRW. Bei tragwerksrelevanten Eingriffen (Wanddurchbruch, Deckenöffnung, Aufstockung) bleibt der prüffähige Standsicherheitsnachweis Pflicht.

Gebäuderecht: U-Wert-Anforderungen nach Anlage 7 GEG, Wärmebrücken nach DIN 4108-2 oder Beiblatt 2. Für den Heizungstausch gilt seit dem 29. Juli 2026 der Heizungsteil des Gebäudemodernisierungsgesetzes — freie Heizungswahl ohne Stichtage, dafür ab 2029 ein stufenweise steigender biogener Brennstoffanteil bei Gas und Öl. Wir berücksichtigen das im iSFP.

Bergbaufolgegebiet: bei Sanierungen mit tragwerksrelevanten Eingriffen Setzungsgeschichte erfassen. In manchen Quartieren (Hürth-Knapsack, Erftstadt-Liblar, Bergheim-Niederaußem) ist das relevant.

Behörden vor Ort

Die Bauaufsicht ist in den meisten kreisangehörigen Städten kommunal organisiert (Wesseling, Brühl, Hürth, Frechen, Pulheim, Bergheim, Kerpen, Erftstadt). Die Kreisbauaufsicht des Rhein-Erft-Kreises greift bei Vorhaben in nicht kreisangehörigen Gebieten oder bei spezifischen Verfahren. Wir koordinieren die Einreichung über unseren AKNW-Partner-Architekten.

Projekte im Umfeld

Zwei einschlägige Referenzen aus rund 70 realisierten Vorhaben: Phönix Neuss (2024) — Sanierung nach Brandschaden mit Wiederherstellung der Tragstruktur, Sanierungsfahrplan und Bauleitung in einer Hand; Solitär Frechen (2023) — Generalplanung Bungalow inklusive Bauphysik- und Förderlogik-Komponente.

Anreise und Reichweite

Wesseling, Herseler Straße 2–10. Brühl 10 Minuten, Hürth 15 Minuten, Frechen 20 Minuten, Bergheim 25 Minuten, Kerpen 30 Minuten, Erftstadt 25 Minuten, Pulheim 30 Minuten. Vor-Ort-Termine in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.

Hinweis zur Profession

Robin Henn ist Bauingenieur, nicht Architekt. Konzept, Moodboard, Variantenstudie, Entwurf, Ausführungsplanung und Bauleitung erbringen wir selbst — die HOAI-Leistungsphase 4 läuft, wo nötig, in Kooperation mit einem AKNW-eingetragenen Partner-Architekten. Bei reinen verfahrensfreien Sanierungen ist LP 4 nicht erforderlich.

FAQ

Häufige Fragen · Sanierung Rhein-Erft-Kreis

Sieben Antworten zur sanierung-Anfrage aus Rhein-Erft-Kreis und Umgebung — Bauordnung, Festpreis, Vor-Ort-Termin, Profession.

  • 01 Was ist ein iSFP und wie hoch ist die BAFA-Förderung?
    Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine BAFA-geförderte Energieberatung, die einen Maßnahmenfahrplan für die schrittweise Sanierung Ihres Hauses bis zum Effizienzhaus-Standard erstellt. Die BAFA fördert 50 Prozent des Beratungshonorars, höchstens 650 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Was darüber liegt, tragen Sie selbst.
  • 02 Welche Förderprogramme greifen 2026 für Sanierung im Rhein-Erft-Kreis?
    BAFA iSFP (50 Prozent Zuschuss auf das Beratungshonorar, höchstens 650 Euro beim Einfamilienhaus), KfW 261 Effizienzhaus-Sanierung (Förderkredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit, Tilgungszuschuss seit dem 21. Juli 2026 gestaffelt von 0 Prozent bei EH 85 EE und EH 70 EE über 5 Prozent bei EH 55 EE bis 10 Prozent bei EH 40 EE), KfW 297 Heizungstausch (30 Prozent Grundförderung plus Boni, gedeckelt bei 80 Prozent für zu versteuernde Einkommen bis 30.000 Euro, sonst 70 Prozent). Wir prüfen für Ihr Vorhaben konkret, welche Programme kombinierbar sind.
  • 03 Wie schnell kommen Sie für die Bestandsaufnahme in den Rhein-Erft-Kreis?
    Da wir selbst im Rhein-Erft-Kreis sitzen (Wesseling), in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Brühl, Hürth und Frechen sind 10 bis 20 Minuten, Bergheim, Kerpen und Erftstadt 25 bis 35 Minuten.
  • 04 Übernehmen Sie die Energieberatung mit BAFA-Listung?
    Wir kooperieren mit BAFA-gelisteten Energieberatern aus der Region, weil die BAFA-Listung an einen kostenpflichtigen Anerkennungs-Prozess gebunden ist. Die Statik und die Bauphysik sind bei uns, den iSFP und die formale BAFA-Antragstellung übernimmt der gelistete Partner.
  • 05 Gebäuderecht in Bestandsgebäuden — was muss ich beim Heizungstausch beachten?
    Seit dem 29. Juli 2026 gilt der Heizungsteil des Gebäudemodernisierungsgesetzes: Die 65-Prozent-Pflicht ist entfallen, ebenso die Staffelung nach kommunaler Wärmeplanung. Die Heiztechnik ist frei wählbar; für Gas- und Ölheizungen steigt ab 2029 stufenweise der Mindestanteil biogener Brennstoffe. Bauphysikalisch bleibt es beim Nachweis: Wärmebrücken nach DIN 4108-2 oder Beiblatt 2, U-Werte nach Anlage 7 GEG. Bei einer Komplettsanierung berücksichtigen wir das im iSFP-Maßnahmenplan.
  • 06 Was kostet ein iSFP-Sanierungsfahrplan?
    Brutto-Honorar typischerweise 1.700 bis 2.300 Euro für ein Einfamilienhaus mit normaler Bestandstiefe. Der BAFA-Zuschuss beträgt 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus — in diesem Korridor greift also der Deckel, und es bleibt ein Eigenanteil von etwa 1.050 bis 1.650 Euro. Den iSFP erstellt ein BAFA-gelisteter Energieberater, mit dem wir kooperieren; Tragwerks- und Bauphysik-Beurteilung sind bei uns.
  • 07 Sanierung im Bestand mit tragwerksrelevanten Eingriffen — wie strukturieren Sie das?
    Wir beginnen mit der Bestandsaufnahme — Tragwerk, Bauphysik, Energetik in einem Termin. Daraus entsteht die statische Neubewertung und der Maßnahmenfahrplan. Tragwerksrelevante Eingriffe (Wanddurchbruch, Deckenöffnung, Aufstockung) gehen in die Ausführungsplanung mit Statik. Genehmigungsrelevante Eingriffe koordinieren wir über unseren AKNW-Partner-Architekten.

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