§ 16 Sanierung S. 132–139

Was kostet ein Energieberater und ein iSFP 2026 — und was kommt zurück?

Energieberater-Kosten 2026: Was der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), die Vor-Ort-Beratung und die Baubegleitung kosten, wie hoch die BAFA-Förderung darauf ist und wann der iSFP-Bonus nach der Neuregelung vom Juli 2026 überhaupt noch greift. Mit Beispielrechnung.

Was kostet ein Energieberater — und wann er sich rechnet

Der Energieberater ist selbst gefördert und er ist Fördervoraussetzung für alles Weitere. Ob er sich darüber hinaus über den iSFP-Bonus rechnet, hängt seit Juli 2026 an der Größe des Vorhabens. Diese Anleitung rechnet beide Effekte vor.

Rechtsstand: Die Fördersätze folgen der BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026, in Kraft seit dem 21. Juli 2026, sowie der BAFA-Förderübersicht mit Stand 28. Juli 2026. Für Anträge, die vor dem 21. Juli 2026 gestellt wurden, gilt die vorherige Fassung. Der iSFP-Bonus wurde mit dieser Fassung deutlich enger gefasst — ältere Rechenbeispiele im Netz führen dadurch zu überhöhten Erwartungen.

Zur Einordnung: Keystone ist ein interdisziplinäres Planungsbüro und plant Sanierung und Umbau. Die geförderte Energieberatung, den individuellen Sanierungsfahrplan und die Förderbestätigung erbringt ein bei der dena gelisteter Energieeffizienz-Experte, mit dem wir zusammenarbeiten — dieser Beitrag erklärt die Kosten neutral, damit Sie das Zusammenspiel von Planung und Förderung verstehen.

Die Kosten auf einen Blick

LeistungKosten vor FörderungBAFA-FörderungEigenanteil
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)1.300 – 2.000 Euro50 %, max. 650 Euro Zuschuss (EFH/ZFH), 850 Euro ab drei WE650 – 1.350 Euro
Baubegleitung je Maßnahme1.500 – 4.000 Euro50 %, förderfähig max. 5.000 Euro (EFH/ZFH)750 – 2.000 Euro

Der Zuschuss auf den iSFP ist bei 650 Euro gedeckelt. Ein Honorar von 1.300 Euro schöpft diesen Deckel bereits aus; bei 2.000 Euro bleibt entsprechend mehr Eigenanteil. Eine oft zitierte Förderung von 80 Prozent gab es zuletzt bis 2024 — sie gilt nicht mehr.

Der iSFP-Bonus — was seit Juli 2026 gilt

Die Grundförderung für Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik liegt bei 15 Prozent. Der iSFP bewirkt zweierlei:

  • Er verdoppelt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro. Diese Grenze gilt gemeinsam für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, nicht je Maßnahme.
  • Er bringt 5 Prozentpunkte zusätzlich — aber nur auf den Teil der förderfähigen Ausgaben oberhalb von 30.000 Euro. Die ersten 30.000 Euro bleiben bei 15 Prozent.

Hinzu kommt ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto je Antrag. Bleibt ein Vorhaben darunter, entsteht kein Bonus. Der iSFP muss bei Antragstellung vorliegen und darf höchstens 15 Jahre alt sein.

Was das für eine einzelne Maßnahme bedeutet:

Fassadendämmung, 38.000 Euroohne iSFPmit iSFP
Förderfähige Ausgaben38.000 Euro38.000 Euro
davon anerkannt bis Höchstgrenze30.000 Euro38.000 Euro
Anteil zu 15 %30.000 Euro → 4.500 Euro30.000 Euro → 4.500 Euro
Anteil zu 20 %8.000 Euro → 1.600 Euro
Förderung4.500 Euro6.100 Euro
Mehr-Förderung durch iSFP+ 1.600 Euro

Ohne iSFP greift bei 38.000 Euro bereits der Deckel von 30.000 Euro — die letzten 8.000 Euro sind schlicht nicht förderfähig. Der iSFP hebt genau diesen Deckel und fördert den darüberliegenden Teil mit 20 statt 15 Prozent.

Beispielrechnung über das ganze Vorhaben

Ein Eigentümer lässt einen iSFP erstellen und setzt daraus über zwei Jahre drei Maßnahmen um — jede als eigener Antrag.

PositionBetrag
iSFP-Erstellung1.700 Euro
– BAFA-Zuschuss iSFP (50 %, max. 650 Euro)– 650 Euro
iSFP-Eigenanteil1.050 Euro
iSFP-Bonus Fassade (38.000 Euro)+ 1.600 Euro
iSFP-Bonus Fenster (22.000 Euro)0 Euro
iSFP-Bonus Dach (18.000 Euro)0 Euro
Netto-Vorteil durch den iSFP+ 550 Euro

Fenster und Dach liegen je unter 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben. Für diese Anträge entfällt der Bonus vollständig — sie werden mit und ohne iSFP mit 15 Prozent gefördert. Unterm Strich bleiben 550 Euro Vorteil, nicht mehrere tausend.

Wer die beiden kleineren Maßnahmen dagegen in einem Antrag bündelt, sieht ein anderes Bild: 22.000 plus 18.000 Euro ergeben 40.000 Euro förderfähige Ausgaben. Ohne iSFP wären davon 30.000 Euro anerkannt, also 4.500 Euro Zuschuss. Mit iSFP sind es 30.000 Euro zu 15 Prozent plus 10.000 Euro zu 20 Prozent, zusammen 6.500 Euro — ein Bonus von 2.000 Euro allein aus dieser Bündelung.

Damit ist die ehrliche Antwort: Der iSFP-Bonus trägt kleine Einzelmaßnahmen nicht mehr. Er wirkt, wenn mehrere Maßnahmen zusammen deutlich über 30.000 Euro kommen — und der iSFP klärt genau diese Bündelung und die richtige Reihenfolge. Die vermiedenen Fehlinvestitionen sind in der Rechnung oben nicht enthalten und wiegen bei einem mehrjährigen Vorhaben oft schwerer als der Bonus selbst.

Warum die Listung entscheidend ist

Förderfähig ist ausschließlich die Beratung durch einen bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelisteten Energie-Effizienz-Experten. Diese Listung ist keine Formalie, sondern die harte Fördervoraussetzung:

  • Ohne gelisteten Experten: keine iSFP-Förderung.
  • Ohne gelisteten Experten: keine BAFA-Einzelmaßnahmen-Förderung.
  • Ohne gelisteten Experten: keine KfW-Effizienzhaus-Förderung.

Der Experte erstellt nicht nur den iSFP, sondern auch die fachlichen Bestätigungen (BzA/TPB) und die vorgeschriebene Baubegleitung. Er ist der rote Faden durch das gesamte Förderverfahren.

Beratung ohne Umsetzung verschenkt das Potenzial

Ein Sanierungsfahrplan ist nur so viel wert wie seine Umsetzung. Wer die Energieberatung isoliert einkauft und die Maßnahmen danach einzeln vergibt, verliert die abgestimmte Reihenfolge, die Schnittstellen-Sicherheit — und seit Juli 2026 häufig auch den iSFP-Bonus, weil jeder Einzelantrag für sich unter der 30.000-Euro-Grenze bleibt. Wir planen die Sanierung und stimmen sie eng mit der geförderten Energieberatung ab, die ein gelisteter Energieeffizienz-Experte erbringt — so greifen Bauphysik, Anlagentechnik, Entwurf und Förderlogik ineinander, statt an den Schnittstellen verloren zu gehen. Die Energieberatung selbst ist keine Keystone-Leistung.

Verwandte Themen

Wir planen — und denken die Förderung mit

Der Sanierungsfahrplan, erstellt von einem gelisteten Energieeffizienz-Experten, ist bei uns kein isoliertes Gutachten in der Schublade, sondern der Taktgeber für die Planung. Wir übernehmen Entwurf, Statik und Bauphysik und stimmen die Reihenfolge so ab, dass Förderung und Wirtschaftlichkeit zusammenkommen. Die geförderte Energieberatung erbringt der gelistete Partner — wir sind das Planungsbüro, kein Energieberater.

132 · § 16 / 38

Ende des Beitrags · 4 Min Lesedauer

Veröffentlicht:

Inhaltlich geprüft nach Stand der Veröffentlichung. Konkrete Vorhaben bedürfen einer individuellen Beratung — die Beispielwerte ersetzen keinen § 7 Abs. 2 HOAI-Angebotsschritt.

FAQ

Häufige Fragen

08 · Kontakt

Sprechen Sie
mit uns.

Persönlich, ohne Verkauf. Sie schildern Ihr Vorhaben — wir antworten mit Substanz, nicht mit einem Pitch. Erstgespräch unverbindlich, vertraulich, ohne Honorar.

Dipl.-Ing. Robin Henn

Geschäftsführer · 10 Jahre · 70+ Bauvorhaben

Der Concierge-Button rechts unten begleitet Sie zurück durch jede Seite — WhatsApp, Telefon, Mail, Formular in einem Klick.

Der schnellste Weg

Lieber zurückrufen lassen?

Keine fünf Fragen, kein Formular. Name und Nummer genügen — wir melden uns bei Ihnen, meist noch am selben Werktag.

Lieber sofort? +49 175 44 39 215 · WhatsApp

WhatsApp Fotos · Plan · Sprachnachricht Anrufen