iSFP-Antrag bei der BAFA · der Weg in sieben Schritten
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 2026 das wichtigste Förderwerkzeug für jeden Bestandseigentümer in NRW. Er strukturiert die Sanierung über die Jahre, bündelt die Förderung pro Schritt und löst zusätzlich 5 Prozent iSFP-Bonus bei späteren BEG-Einzelmaßnahmen aus. Diese Anleitung führt Sie chronologisch durch den Antrag — vom ersten Anruf beim Energieberater bis zur Plan-Übergabe.
Was der iSFP ist und nicht ist
Der iSFP ist ein strukturierter Beratungsplan. Kein Bauantrag, kein Vertrag mit dem Handwerker, kein Energieausweis. Er bündelt die energetisch und wirtschaftlich sinnvollen Sanierungsschritte in einer logischen Reihenfolge und macht jedem Schritt seinen Energie- und Förderbeitrag transparent.
Der iSFP folgt einem bundeseinheitlichen Muster (BMWK/BAFA). Pflicht-Bestandteile sind:
- Ist-Aufnahme der Gebäudehülle und der Anlagentechnik
- Maßnahmenpakete mit zeitlicher Reihenfolge
- Energieverbrauch vor und nach jeder Maßnahme
- Investitionskosten je Maßnahme
- Förderung BAFA und KfW je Maßnahme
- CO₂-Einsparung und Wirtschaftlichkeit
Die sieben Schritte im Überblick
- Voraussetzungen prüfen — Eigentum, Baujahr, Wohngebäude.
- Energieberater mit Listung wählen — Pflicht der Eintragung im Bund.
- Begehung und Datenaufnahme — Vor-Ort-Termin 3 bis 5 Stunden.
- Sanierungsfahrplan ausarbeiten — 4 bis 8 Wochen Bearbeitungszeit.
- BAFA-Antrag stellen — Online-Antrag, Bearbeitung 2 bis 4 Wochen.
- iSFP übergeben und besprechen — 1-stündiges Übergabegespräch.
- Sanierungs-Schritte umsetzen — pro Schritt 5 Prozent iSFP-Bonus.
Förderung 2026 im Klartext
| Position | Wert |
|---|---|
| Förderquote BAFA-iSFP | 80 % der förderfähigen Beratungskosten |
| Maximal-Zuschuss EFH/ZFH | 650 Euro |
| Maximal-Zuschuss MFH (3+ Wohneinheiten) | 850 Euro |
| Typisches Beratungshonorar EFH netto | 1.500–3.500 Euro |
| Typischer Eigenanteil nach Förderung brutto | 850–1.700 Euro |
| iSFP-Bonus bei späteren BEG-EM-Maßnahmen | + 5 Prozentpunkte |
| Maximale Gültigkeit für Bonus-Auslösung | 15 Jahre ab BAFA-Registrierung |
Energieberater-Listung — der häufigste Stolperstein
Die BAFA fördert ausschließlich Berater, die in der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes für Wohngebäude eingetragen sind. Eine Eintragung nur für Nicht-Wohngebäude reicht nicht. Robin Henn ist auf dem Weg zur eigenen Listung (Stand 2026); bis dahin arbeiten wir mit zwei gelisteten Partner-Beratern aus dem Rheinland zusammen und übernehmen die technische Aufnahme, die Maßnahmenplanung und die Bauphysik selbst.
Wann der iSFP besonders wirkt
Drei Fall-Konstellationen, in denen sich der iSFP besonders rechnet:
- Bestandserwerb — vor Kauf einen iSFP einholen, um die wahren Sanierungskosten zu sehen
- Heizungstausch im Bestand — der iSFP klärt, ob die Wärmepumpe heute oder erst nach Hüllen-Sanierung passt
- Schrittweise Sanierung über 5–10 Jahre — der iSFP-Bonus von 5 Prozent läuft bei jedem einzelnen Schritt mit
Beispielrechnung Eigenanteil
Beratungshonorar netto: 2.400 Euro Brutto: 2.856 Euro BAFA-Zuschuss (80 % gedeckelt bei 650 EFH): 650 Euro Eigenanteil brutto: 2.206 Euro
In diesem Beispiel wirkt die Deckelung — die 80 Prozent von 2.856 Euro wären 2.285 Euro, gedeckelt ist die Förderung jedoch bei 650 Euro für EFH/ZFH. Bei kleineren Beratungshonoraren wirkt die Förderung als echte 80-Prozent-Quote. Bei einem Honorar von 1.500 Euro brutto verbleibt ein Eigenanteil von 300 Euro.
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Wir nehmen den iSFP-Antrag mit Ihnen auf
Sie wollen den iSFP starten. Wir kommen zur Begehung, dokumentieren den Bestand und führen Sie durch den Antrag — gemeinsam mit unserem gelisteten Partner-Berater. Erstgespräch innerhalb 7 Tagen, Eigenanteil ab 1.300 Euro brutto nach 80 Prozent BAFA-Zuschuss.