§ 13 Förderung S. 108–115

iSFP-Antrag bei der BAFA · der Weg in 7 Schritten

Wie Sie den individuellen Sanierungsfahrplan beantragen, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch der BAFA-Zuschuss zur Beratung ausfällt. Mit Listung der Energieberater, Eigenanteil-Tabelle und Termin-Logik.

iSFP-Antrag bei der BAFA · der Weg in sieben Schritten

Der individuelle Sanierungsfahrplan strukturiert die Sanierung über die Jahre und hebt die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben bei späteren BEG-Einzelmaßnahmen von 30.000 auf 60.000 Euro je erster Wohneinheit. Seit dem 21. Juli 2026 gilt allerdings: Der Bonus von 5 Prozentpunkten wird nur noch auf den Teil oberhalb von 30.000 Euro gewährt. Sein Wert liegt damit weniger im Bonus als in der richtigen Reihenfolge — und darin, dass er umfangreichere Vorhaben überhaupt erst voll förderfähig macht. Diese Anleitung führt Sie chronologisch durch den Antrag — vom ersten Anruf beim Energieberater bis zur Plan-Übergabe.

Was der iSFP ist und nicht ist

Der iSFP ist ein strukturierter Beratungsplan. Kein Bauantrag, kein Vertrag mit dem Handwerker, kein Energieausweis. Er bündelt die energetisch und wirtschaftlich sinnvollen Sanierungsschritte in einer logischen Reihenfolge und macht jedem Schritt seinen Energie- und Förderbeitrag transparent.

Der iSFP folgt einem bundeseinheitlichen Muster (BMWK/BAFA). Pflicht-Bestandteile sind:

  • Ist-Aufnahme der Gebäudehülle und der Anlagentechnik
  • Maßnahmenpakete mit zeitlicher Reihenfolge
  • Energieverbrauch vor und nach jeder Maßnahme
  • Investitionskosten je Maßnahme
  • Förderung BAFA und KfW je Maßnahme
  • CO₂-Einsparung und Wirtschaftlichkeit

Die sieben Schritte im Überblick

  1. Voraussetzungen prüfen — Eigentum, Baujahr, Wohngebäude.
  2. Energieberater mit Listung wählen — Pflicht der Eintragung im Bund.
  3. Begehung und Datenaufnahme — Vor-Ort-Termin 3 bis 5 Stunden.
  4. Sanierungsfahrplan ausarbeiten — 4 bis 8 Wochen Bearbeitungszeit.
  5. BAFA-Antrag stellen — Online-Antrag, Bearbeitung 2 bis 4 Wochen.
  6. iSFP übergeben und besprechen — 1-stündiges Übergabegespräch.
  7. Sanierungs-Schritte umsetzen — mit angehobener Förderobergrenze; der Bonus greift oberhalb von 30.000 Euro.

Förderung 2026 im Klartext

PositionWert
Förderquote BAFA-iSFP50 % des förderfähigen Beratungshonorars
Maximal-Zuschuss EFH/ZFH650 Euro
Maximal-Zuschuss MFH (3+ Wohneinheiten)850 Euro
Typisches Beratungshonorar EFH netto1.500–3.500 Euro
Typischer Eigenanteil nach Förderung bruttoHonorar abzüglich 650 bzw. 850 Euro
iSFP-Bonus bei späteren BEG-EM-Maßnahmen+ 5 Prozentpunkte, nur oberhalb 30.000 Euro
Maximale Gültigkeit für Bonus-Auslösung15 Jahre ab BAFA-Registrierung

Energieberater-Listung — der häufigste Stolperstein

Die BAFA fördert ausschließlich Berater, die in der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes für Wohngebäude eingetragen sind. Eine Eintragung nur für Nicht-Wohngebäude reicht nicht. Robin Henn ist auf dem Weg zur eigenen Listung (Stand 2026); bis dahin arbeiten wir mit zwei gelisteten Partner-Beratern aus dem Rheinland zusammen und übernehmen die technische Aufnahme, die Maßnahmenplanung und die Bauphysik selbst.

Wann der iSFP besonders wirkt

Drei Fall-Konstellationen, in denen sich der iSFP besonders rechnet:

  • Bestandserwerb — vor Kauf einen iSFP einholen, um die wahren Sanierungskosten zu sehen
  • Heizungstausch im Bestand — der iSFP klärt, ob die Wärmepumpe heute oder erst nach Hüllen-Sanierung passt
  • Umfangreiche Sanierung über 30.000 Euro — erst dort greift der Bonus, und die Obergrenze steigt auf 60.000 Euro

Beispielrechnung Eigenanteil

Beratungshonorar netto: 2.400 Euro Brutto: 2.856 Euro BAFA-Zuschuss (50 %, gedeckelt bei 650 Euro für EFH/ZFH): 650 Euro Eigenanteil brutto: 2.206 Euro

In diesem Beispiel wirkt die Deckelung: 50 Prozent von 2.856 Euro wären 1.428 Euro, gefördert werden aber höchstens 650 Euro. Die volle 50-Prozent-Quote greift nur bis zu einem Honorar von rund 1.300 Euro brutto — darüber bleibt es beim Deckel. Bei einem Honorar von 1.500 Euro brutto verbleibt daher ein Eigenanteil von 850 Euro.

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Wir nehmen den iSFP-Antrag mit Ihnen auf

Sie wollen den iSFP starten. Wir kommen zur Begehung, dokumentieren den Bestand und bringen Statik und Bauphysik ein; den Sanierungsfahrplan selbst erstellt ein gelisteter Energieeffizienz-Experte, mit dem wir zusammenarbeiten. Erstgespräch innerhalb 7 Tagen. Der BAFA-Zuschuss zur Beratung beträgt 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus.

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Veröffentlicht:

Inhaltlich geprüft nach Stand der Veröffentlichung. Konkrete Vorhaben bedürfen einer individuellen Beratung — die Beispielwerte ersetzen keinen § 7 Abs. 2 HOAI-Angebotsschritt.

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