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GEG 2026 · Wärmepumpenpflicht im Altbau einordnen

Welche Anforderungen das Gebäudeenergiegesetz 2026 an Heizungstausch und Wärmepumpe stellt, welche Ausnahmen für den Bestand gelten und wie der Bauingenieur den 65-Prozent-Nachweis führt. Inklusive Fristen und Pflicht-Schritten.

GEG 2026 · die Wärmepumpenpflicht richtig einordnen

Das Gebäudeenergiegesetz wurde 2024 umfassend geändert. In der öffentlichen Wahrnehmung gilt seither verkürzt: „Ab 2026 müssen alle eine Wärmepumpe einbauen.” Diese Verkürzung ist nicht richtig. Das Gesetz ist differenzierter, kennt Übergangsfristen, technologieoffene Erfüllungsoptionen und Härtefälle. Diese Anleitung führt Sie durch die Regelung und zeigt, wie der Bauingenieur den Bestand bewertet, die Wirtschaftlichkeit prüft und den GEG-Nachweis führt.

Was das GEG seit 2024 verlangt

Nach § 71 GEG gilt für jede ab dem 1. Januar 2024 eingebaute Heizung: mindestens 65 Prozent ihrer Wärme müssen aus erneuerbaren Energien stammen. Im Neubau galt die Regel sofort. Im Bestand greift sie zeitversetzt, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.

GebietstypPflicht-Start für Bestand
Großstädte (> 100.000 Einwohner)ab 30.06.2026
Kleinere Gemeindenab 30.06.2028
Übergangs-Reparatur (defekte Heizung)bis 5 Jahre konventionell, dann 65 %

Erfüllungsoptionen — die 65 Prozent sind technologieoffen

Das GEG schreibt keine konkrete Technologie vor. Die 65-Prozent-Anforderung lässt sich erfüllen durch:

  • Wärmepumpe (Luft, Sole, Wasser) — Standardweg im Einfamilienhaus
  • Anschluss an Wärmenetz — sofern verfügbar und mit erneuerbarem Anteil
  • Hybridheizung (Wärmepumpe + Gas/Öl als Spitzenlast) — geeignet für Bestand mit hoher Heizlast
  • Biomasse-Heizung (Pellet, Holz) — geeignet für ländliche Lage mit Lagerraum
  • Solarthermie in Kombination mit Spitzenlast-System
  • Wasserstoff-ready-Gasheizung — nur wo Wasserstoff-Wärmenetz konkret geplant ist

Die sieben Schritte zum belastbaren Plan

  1. Heizungs-Bestand erfassen — Alter, Brennstoff, Leistung.
  2. Gebäudehülle bewerten — U-Werte, Wärmebrücken, Dichtheit.
  3. 65-Prozent-Pfad wählen — Technologie nach Bestand und Lage.
  4. Übergangsfristen prüfen — kommunale Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde.
  5. Wirtschaftlichkeit rechnen — 20-Jahres-Vergleich mit Förderung.
  6. Förderantrag stellen — VOR Auftragsvergabe.
  7. GEG-Nachweis führen — nach Einbau dokumentieren.

Förderlandschaft 2026 auf einen Blick

FörderbausteinZuschuss
Grundförderung BEG EM Heizungstausch30 %
Klima-Bonus (alte Heizung > 20 Jahre)+ 20 %
Einkommens-Bonus (Haushaltseinkommen < 40.000 Euro brutto)+ 30 %
Effizienz-Bonus Wärmepumpe (natürliche Kältemittel oder Erdsonde)+ 5 %
Maximal70 % (Förderhöchstbetrag 30.000 € je Wohneinheit)

Wichtig: Antrag IMMER vor Auftragsvergabe stellen. Der Energieeffizienz-Experte ist Antragsteller. Ohne BAFA-Bestätigung keine Förderung.

Wann die Wärmepumpe im Bestand nicht passt

In drei Konstellationen ist die Wärmepumpe nicht erste Wahl:

  • Heizlast über 15 kW bei kleinem Aufstellort — Luft-Wasser-Wärmepumpe stößt an Grenzen
  • Sehr hohe Vorlauftemperatur (über 60 °C) ohne Möglichkeit der Heizflächen-Vergrößerung — Jahresarbeitszahl sinkt unter 2,5
  • Denkmalschutz mit Auflagen gegen Außengerät — alternative Lösung über Sole-Wärmepumpe und Erdsonde prüfen

In diesen Fällen kommt eine Hybridheizung oder ein Wärmenetz-Anschluss als Brücke in Frage.

Was Robin Henn für Sie übernimmt

Wir erfassen den Bestand, führen die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, dimensionieren die Wärmepumpe und stellen den BAFA-Förderantrag. Nach Einbau erstellen wir den GEG-Nachweis nach DIN V 18599. Bei einem gleichzeitig laufenden iSFP-Sanierungsfahrplan ist die Wärmepumpen-Planung integriert.

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