Wissen · Wanddurchbruch

Wanddurchbruch · Statik berechnen in 5 Schritten

Wie ein Bauingenieur den Sturz und die Auflager bei einem Wanddurchbruch nach Eurocode dimensioniert. Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Tafel-Werten, Auflagerlängen und Festpreis-Korridor in NRW.

Wanddurchbruch: Wie wir die Statik berechnen

Der Wanddurchbruch ist der häufigste Türöffner zum Bauingenieur. Aus gutem Grund: Wer in einer tragenden Wand eine neue Öffnung herstellen lässt, greift in die Standsicherheit des gesamten Gebäudes ein. Diese Anleitung beschreibt, wie ein Bauingenieur die erforderlichen Nachweise nach Eurocode strukturiert führt und welche Unterlagen am Ende vorliegen.

Wann ist eine Wand tragend

Eine Wand gilt als tragend, wenn sie Lasten aus oberhalb liegenden Decken, Dächern oder weiteren Geschossen abträgt. In der Praxis betrifft das in fast jedem Wohngebäude die Außenwände sowie eine bis zwei innere Hauptachsen. Wände ab 11,5 cm Dicke in massiver Bauweise (Ziegel, Kalksandstein, Stahlbeton) sind statisch verdächtig. Trennwände in Leichtbau (Gipskarton auf Ständerwerk) sind regelmäßig nicht tragend.

Ohne Bauplan beginnt die Beurteilung mit der Ortsbegehung. Klopfprobe, Magnetprüfung auf Bewehrung, gegebenenfalls Spiegelbohrung und Abgleich mit Bestandsfotos liefern ein belastbares Bild. Bei Zweifel gilt der konservative Grundsatz: die Wand wird als tragend behandelt, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Die fünf Rechenschritte im Überblick

Die statische Berechnung folgt einem festen Ablauf. Jeder Schritt baut auf dem vorhergehenden auf, jeder Schritt ist Teil der prüffähigen Unterlagen.

  1. Lasteinzugsfläche bestimmen — welche Decken, Dächer und Wände wirken auf den geplanten Sturz
  2. Lastfall zusammensetzen — Eigenlasten, Nutzlasten, Schneelast, Wind nach DIN EN 1991-1-1
  3. Sturz dimensionieren — Stahlprofil oder Stahlbetonsturz nach Eurocode 2 beziehungsweise Eurocode 3
  4. Auflagernachweis — Druckspannung auf das verbleibende Mauerwerk gegen Materialfestigkeit
  5. Verformungsnachweis — Durchbiegung unter Gebrauchslast unterhalb L/300

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Wand als tragend prüfen. Klopfprobe, Bestandsplan-Abgleich, Spiegelbohrung wenn nötig.
  2. Lasteinzugsfläche bestimmen. Vermessung der Decke oberhalb, Bestimmung der Lastabtragsrichtung.
  3. Sturz dimensionieren. Profilwahl nach Tabellen, gegengerechnet mit dem Eurocode-Verfahren.
  4. Auflagernachweis führen. Druckspannung auf das verbleibende Mauerwerk gegen die Druckfestigkeit.
  5. Prüffähige Unterlagen erstellen. Berechnung, Positionsplan, Stahlliste, Bauablauf-Hinweise.
  6. Ausführung statisch begleiten. Ortstermin vor Profilmontage.

Typische Profilwahl

Die Profilwahl folgt aus der Öffnungsweite und der Auflagerlast. Die nachfolgende Tafel ist eine erste Orientierung, ersetzt aber keine prüffähige Berechnung im Einzelfall.

Öffnungsweite (cm)Last typisch (kN/m)Profil (Vorschlag)
bis 100bis 25HEB 120 oder Stahlbetonsturz
100–15025–40HEB 140
150–20040–60HEB 160
200–25060–80HEB 180
250–30080–110HEB 200

Bei zwei nebeneinander liegenden Öffnungen wird der zwischenstehende Pfeiler als zusätzliche statische Achse geprüft. Bei sehr alten Vollziegelmauern empfiehlt sich eine Lastverteilungsplatte aus Stahl unter der Profilauflagerung.

Auflagerpressung und Auflagerlänge

Der Auflagernachweis ist häufig der versteckte Stolperstein. Die Profil-Endauflager dürfen die zulässige Druckspannung des Mauerwerks nicht überschreiten. Bei Altbau-Vollziegel rechnen wir mit Druckfestigkeiten zwischen 8 und 12 N/mm², bei modernem Kalksandstein mit 12 bis 20 N/mm². Die Auflagerlänge beträgt regelmäßig mindestens 20 cm, in kritischen Fällen sind 25 bis 30 cm erforderlich.

Was Sie als Bauherr erhalten

Nach Abschluss der Berechnung erhalten Sie ein vollständiges Paket: statische Berechnung in prüffähiger Form, Positionsplan mit Profillage und Auflagern, Stahlliste mit Profilbezeichnung und Längen sowie ein kurzer Bauablauf-Hinweis für den ausführenden Maurer. Bei genehmigungsfreien Maßnahmen verbleibt das Paket bei Ihnen als Nachweis. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben gehört es zu den Bauunterlagen.

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