Anbau in NRW · zwischen Verfahrensfreiheit und Vollverfahren
Wer einen Anbau plant, stellt sich früh die Frage: brauche ich einen Bauantrag? Die Antwort entscheidet über Zeitplan, Kosten und Mitwirkungspflicht eines Architekten. Die Bauordnung für Nordrhein-Westfalen kennt drei Spuren — verfahrensfrei, vereinfachtes Verfahren und Vollverfahren. Diese Anleitung führt Sie durch die Abgrenzung und zeigt, wann der Bauingenieur das Vorhaben allein abwickeln darf und wann der AKNW-Partner-Architekt mit großer Bauvorlageberechtigung dazu kommt.
Die drei Spuren der BauO NRW
| Spur | Rechtsgrundlage | Bearbeitungszeit | Wer reicht ein |
|---|---|---|---|
| Verfahrensfrei | § 62 BauO NRW | sofort baubar | Bauherr / Planer |
| Vereinfachtes Verfahren | § 64 BauO NRW | 4–8 Wochen | Bauvorlageberechtigter (klein oder groß) |
| Vollverfahren | § 65 BauO NRW | 3–6 Monate | große Bauvorlageberechtigung |
Selbst bei verfahrensfreien Vorhaben gelten Bauordnungsrecht, Bebauungsplan und Nachbarrecht weiter. „Verfahrensfrei” bedeutet ausschließlich, dass kein Bauantrag eingereicht werden muss — nicht, dass die Regeln entfallen.
Die 75-Kubikmeter-Grenze in der Praxis
Der wichtigste Verfahrensfreiheit-Tatbestand für Anbauten ist § 62 Abs. 1 Nr. 1 a BauO NRW: Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit einem Brutto-Rauminhalt bis 75 Kubikmeter. Typische Anwendungsfälle:
- Wintergarten ohne dauerhafte Wohnnutzung
- Gerätehaus, Gartenhaus, Geräteraum
- Terrassenüberdachung als geschlossenes Bauwerk
- Carport bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt
Sobald ein Aufenthaltsraum entsteht (regelmäßiger Aufenthalt von Menschen — Wohnen, Schlafen, Arbeiten), entfällt die Verfahrensfreiheit, unabhängig vom Volumen.
Die sieben Schritte zum Anbau
- Anbau-Volumen ermitteln — Brutto-Rauminhalt nach DIN 277.
- Lage und Nutzung prüfen — Aufenthaltsraum ja oder nein.
- Bebauungsplan einholen — Baufenster, GRZ/GFZ, zulässige Nutzung.
- Abstandsflächen berechnen — § 6 BauO NRW, 0,4 × Wandhöhe.
- Statik klären — Standsicherheitsnachweis ist immer Pflicht.
- Bauantragspaket schnüren — wenn nicht verfahrensfrei.
- Bauantrag einreichen — durch Bauvorlageberechtigten.
Abstandsflächen — die häufigste Konfliktquelle
Die Abstandsfläche nach § 6 BauO NRW beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 Meter. Bei einer 6 Meter hohen Anbauwand sind das 3 Meter Abstand zur Nachbargrenze (0,4 × 6 = 2,4 m, aber Mindestmaß 3 m).
Ausnahme nach § 6 Abs. 8 BauO NRW: Anbauten ohne Aufenthaltsraum mit höchstens 3 Metern Wandhöhe und höchstens 9 Metern Länge je Grundstücksgrenze dürfen unmittelbar an der Grenze stehen. Garagen und Geräteräume nutzen diese Regelung regelmäßig.
Wer reicht den Bauantrag ein
Die Bauvorlageberechtigung in NRW ist zweistufig:
- Kleine Bauvorlageberechtigung nach § 70 BauO NRW (Bauingenieur Henn) — gültig für Wohngebäude geringer Höhe nach § 70 Abs. 2 BauO NRW
- Große Bauvorlageberechtigung über AKNW-Eintragung — gültig für alle Vorhaben
Beim typischen Anbau an ein Einfamilienhaus reicht in vielen Fällen die kleine BVB. Bei Gebäuden mittlerer Höhe (Vollgeschossen über 7 m) oder bei komplexen Lagen schalten wir den AKNW-eingetragenen Partner-Architekten für die LP 4 zu — Sie haben weiterhin einen einzigen Ansprechpartner.
Beispielrechnung — 40-m²-Anbau Bonn
Reihenhaus 1985, geplant: 40-m²-Anbau Wohnzimmer-Erweiterung an die rückwärtige Fassade. Brutto-Rauminhalt 110 m³ (Aufenthaltsraum) → nicht verfahrensfrei. Bebauungsplan erlaubt die Bebauung im rückwärtigen Bereich, GRZ noch nicht ausgeschöpft.
| Position | Wert |
|---|---|
| Verfahren | § 64 BauO NRW (vereinfacht) |
| Bauvorlageberechtigung | groß (AKNW-Partner) |
| Anrechenbare Kosten | 130.000 Euro |
| HOAI LP 1-3 (Konzept/Vorentwurf/Entwurf) | 17 % = 5.700 € netto |
| HOAI LP 4 (Genehmigungseinreichung Partner) | 6 % = 2.100 € netto |
| HOAI LP 5-8 (Ausführungsplanung/Bauleitung) | 50 % = 17.700 € netto |
| Honorar gesamt netto | ca. 25.500 € |
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