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Anbau · Bauantrag in NRW und die Verfahrensfreiheit nach § 62 BauO NRW

Welche Anbauten in Nordrhein-Westfalen verfahrensfrei sind, wo das vereinfachte Verfahren nach § 64 BauO NRW greift und wann der vollständige Bauantrag erforderlich wird. Mit 75-Kubikmeter-Grenze, Abstandsflächen-Logik und Antrags-Checkliste.

Anbau in NRW · zwischen Verfahrensfreiheit und Vollverfahren

Wer einen Anbau plant, stellt sich früh die Frage: brauche ich einen Bauantrag? Die Antwort entscheidet über Zeitplan, Kosten und Mitwirkungspflicht eines Architekten. Die Bauordnung für Nordrhein-Westfalen kennt drei Spuren — verfahrensfrei, vereinfachtes Verfahren und Vollverfahren. Diese Anleitung führt Sie durch die Abgrenzung und zeigt, wann der Bauingenieur das Vorhaben allein abwickeln darf und wann der AKNW-Partner-Architekt mit großer Bauvorlageberechtigung dazu kommt.

Die drei Spuren der BauO NRW

SpurRechtsgrundlageBearbeitungszeitWer reicht ein
Verfahrensfrei§ 62 BauO NRWsofort baubarBauherr / Planer
Vereinfachtes Verfahren§ 64 BauO NRW4–8 WochenBauvorlageberechtigter (klein oder groß)
Vollverfahren§ 65 BauO NRW3–6 Monategroße Bauvorlageberechtigung

Selbst bei verfahrensfreien Vorhaben gelten Bauordnungsrecht, Bebauungsplan und Nachbarrecht weiter. „Verfahrensfrei” bedeutet ausschließlich, dass kein Bauantrag eingereicht werden muss — nicht, dass die Regeln entfallen.

Die 75-Kubikmeter-Grenze in der Praxis

Der wichtigste Verfahrensfreiheit-Tatbestand für Anbauten ist § 62 Abs. 1 Nr. 1 a BauO NRW: Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit einem Brutto-Rauminhalt bis 75 Kubikmeter. Typische Anwendungsfälle:

  • Wintergarten ohne dauerhafte Wohnnutzung
  • Gerätehaus, Gartenhaus, Geräteraum
  • Terrassenüberdachung als geschlossenes Bauwerk
  • Carport bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt

Sobald ein Aufenthaltsraum entsteht (regelmäßiger Aufenthalt von Menschen — Wohnen, Schlafen, Arbeiten), entfällt die Verfahrensfreiheit, unabhängig vom Volumen.

Die sieben Schritte zum Anbau

  1. Anbau-Volumen ermitteln — Brutto-Rauminhalt nach DIN 277.
  2. Lage und Nutzung prüfen — Aufenthaltsraum ja oder nein.
  3. Bebauungsplan einholen — Baufenster, GRZ/GFZ, zulässige Nutzung.
  4. Abstandsflächen berechnen — § 6 BauO NRW, 0,4 × Wandhöhe.
  5. Statik klären — Standsicherheitsnachweis ist immer Pflicht.
  6. Bauantragspaket schnüren — wenn nicht verfahrensfrei.
  7. Bauantrag einreichen — durch Bauvorlageberechtigten.

Abstandsflächen — die häufigste Konfliktquelle

Die Abstandsfläche nach § 6 BauO NRW beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 Meter. Bei einer 6 Meter hohen Anbauwand sind das 3 Meter Abstand zur Nachbargrenze (0,4 × 6 = 2,4 m, aber Mindestmaß 3 m).

Ausnahme nach § 6 Abs. 8 BauO NRW: Anbauten ohne Aufenthaltsraum mit höchstens 3 Metern Wandhöhe und höchstens 9 Metern Länge je Grundstücksgrenze dürfen unmittelbar an der Grenze stehen. Garagen und Geräteräume nutzen diese Regelung regelmäßig.

Wer reicht den Bauantrag ein

Die Bauvorlageberechtigung in NRW ist zweistufig:

  • Kleine Bauvorlageberechtigung nach § 70 BauO NRW (Bauingenieur Henn) — gültig für Wohngebäude geringer Höhe nach § 70 Abs. 2 BauO NRW
  • Große Bauvorlageberechtigung über AKNW-Eintragung — gültig für alle Vorhaben

Beim typischen Anbau an ein Einfamilienhaus reicht in vielen Fällen die kleine BVB. Bei Gebäuden mittlerer Höhe (Vollgeschossen über 7 m) oder bei komplexen Lagen schalten wir den AKNW-eingetragenen Partner-Architekten für die LP 4 zu — Sie haben weiterhin einen einzigen Ansprechpartner.

Beispielrechnung — 40-m²-Anbau Bonn

Reihenhaus 1985, geplant: 40-m²-Anbau Wohnzimmer-Erweiterung an die rückwärtige Fassade. Brutto-Rauminhalt 110 m³ (Aufenthaltsraum) → nicht verfahrensfrei. Bebauungsplan erlaubt die Bebauung im rückwärtigen Bereich, GRZ noch nicht ausgeschöpft.

PositionWert
Verfahren§ 64 BauO NRW (vereinfacht)
Bauvorlageberechtigunggroß (AKNW-Partner)
Anrechenbare Kosten130.000 Euro
HOAI LP 1-3 (Konzept/Vorentwurf/Entwurf)17 % = 5.700 € netto
HOAI LP 4 (Genehmigungseinreichung Partner)6 % = 2.100 € netto
HOAI LP 5-8 (Ausführungsplanung/Bauleitung)50 % = 17.700 € netto
Honorar gesamt nettoca. 25.500 €

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Veröffentlicht:

Inhaltlich geprüft nach Stand der Veröffentlichung. Konkrete Vorhaben bedürfen einer individuellen Beratung — die Beispielwerte ersetzen keinen § 7 Abs. 2 HOAI-Angebotsschritt.

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