Genehmigungsfrei bauen in NRW — und die Falle dahinter
Nicht jedes Bauvorhaben braucht einen Bauantrag. Die Bauordnung Nordrhein-Westfalens listet in § 62 die verfahrensfreien Vorhaben — vom Carport bis zur Solaranlage. Doch „verfahrensfrei” ist eine der am häufigsten missverstandenen Vokabeln des Baurechts. Sie heißt nicht „erlaubt, egal wie”, sondern nur „ohne Bauantrag”. Dieser Überblick zeigt, was in NRW ohne Genehmigung geht — und wo die Freiheit endet.
Was in NRW verfahrensfrei ist
Zu den häufigsten verfahrensfreien Vorhaben nach § 62 BauO NRW gehören, jeweils im Innenbereich und innerhalb der genannten Grenzen:
| Vorhaben | Grenze (in der Regel) |
|---|---|
| Gebäude ohne Aufenthaltsraum, WC, Feuerstätte | bis 75 m³ Rauminhalt |
| Garage / überdachter Stellplatz (Carport) | bis 30 m² Grundfläche, Wandhöhe bis 3 m |
| Terrassenüberdachung (angebaut) | bis 30 m² Grundfläche |
| Solar- und Photovoltaikanlagen | an Dach- und Außenwandflächen |
| Einfriedung (Zaun, Mauer) | bis 2 m Höhe |
| Schwimmbecken (ohne Gebäude) | bis 100 m³ Rauminhalt |
| Instandhaltung, Änderungen im Inneren | nichttragend, ohne Nutzungsänderung |
Die Liste ist länger und enthält viele Sonderfälle und Ausnahmen. Entscheidend ist immer der genaue Wortlaut des § 62 und die Lage des Grundstücks.
Verfahrensfrei heißt nicht anforderungsfrei
Das ist der Punkt, an dem die meisten stolpern. Kein Bauantrag zu brauchen bedeutet nicht, dass keine Regeln gelten. Auch das verfahrensfreie Vorhaben muss vollständig einhalten:
- den Bebauungsplan — Baugrenzen, zulässige Nutzung, Höhen;
- die Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW zum Nachbarn;
- die Standsicherheit — auch ein Carport kann bei Schneelast versagen;
- Brandschutz, Schallschutz und Denkmalschutz, wo sie greifen.
Der entscheidende Unterschied: Bei einem verfahrensfreien Vorhaben prüft die Behörde das alles nicht vorab. Die Verantwortung — und die Haftung — liegt allein beim Bauherrn. Ein verfahrensfreies Vorhaben, das gegen den Bebauungsplan oder die Abstandsflächen verstößt, ist rechtswidrig und kann zurückgebaut werden müssen. Die vermeintlich gesparte Genehmigung wird dann sehr teuer.
Achtung Außenbereich
Fast alle Erleichterungen des § 62 gelten nur im Innenbereich. Im Außenbereich nach § 35 BauGB sind viele der sonst freien Vorhaben genehmigungspflichtig oder ganz unzulässig, weil dort der Schutz der freien Landschaft Vorrang hat. Wer im Außenbereich baut, sollte auch beim kleinsten Vorhaben zuerst die Zulässigkeit klären.
Der sichere Weg: kurz prüfen lassen
Ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist und die materiellen Anforderungen einhält, lässt sich mit einem Blick auf Bebauungsplan und Grundstück schnell klären. Diese kurze Prüfung ist deutlich günstiger als ein Rückbau — und sie sagt Ihnen zugleich, ob Sie die Standsicherheit nachweisen lassen sollten, auch wenn kein Antrag nötig ist.
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Wir sagen Ihnen, was ohne Antrag geht — und was trotzdem gilt
Ob Carport, Gartenhaus oder Terrassenüberdachung: Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben in NRW verfahrensfrei ist, ob Bebauungsplan und Abstandsflächen es zulassen und ob Sie die Standsicherheit nachweisen sollten. Schildern Sie uns, was Sie vorhaben — Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, bevor Sie bauen.