§ 24 Anbau & Umbau S. 196–203

Dachausbau: Kosten und Genehmigung in NRW 2026

Dachgeschoss ausbauen in NRW 2026: Was der Dachausbau pro Quadratmeter kostet, wann eine Baugenehmigung nötig ist, welche Raumhöhe ein Aufenthaltsraum braucht und ob Ihr Dachtragwerk den Ausbau trägt. Mit Beispielrechnung — geplant vom Bauingenieur, Bauantrag über AKNW-Partner-Architekt.

Dachgeschoss ausbauen — Kosten, Genehmigung und die zwei Fragen davor

Der Dachausbau ist der günstigste Weg zu mehr Wohnfläche: Die Hülle steht schon, der Grundriss darunter bleibt unangetastet. Doch zwei Fragen entscheiden, ob sich das Vorhaben trägt — bevor über Kosten überhaupt zu reden ist: Reicht die Höhe für Aufenthaltsräume, und trägt das Dachtragwerk die zusätzliche Last? Diese Übersicht beantwortet beide, ordnet die Kosten ein und erklärt, wann Sie in Nordrhein-Westfalen einen Bauantrag brauchen.

Dachausbau Kosten pro Quadratmeter

Die Baukosten richten sich nach dem Ausbaustandard und danach, ob das Dach von außen verändert wird. Als Orientierung für 2026, jeweils pro Quadratmeter gewonnener Wohnfläche und inklusive Mehrwertsteuer:

AusbaustandardBaukosten pro m²
Einfach (Dämmung, Trockenbau, Boden, Dachflächenfenster)800 – 1.400 Euro
Mittel (zusätzlich Bad, Elektrik, gehobener Ausbau)1.400 – 2.000 Euro
Aufwendig (Gauben, statische Ertüchtigung, hoher Standard)2.000 – 2.800 Euro

Für ein Dachgeschoss mit 40 m² nutzbarer Fläche ergibt sich daraus ein Baukosten-Korridor von rund 32.000 bis 112.000 Euro. Die größten Kostentreiber sind Gauben und eine nötige Verstärkung des Tragwerks — beides Punkte, die früh geklärt gehören.

Wann Sie in NRW eine Baugenehmigung brauchen

Die Genehmigungsfrage ist beim Dachausbau die häufigste Unsicherheit. Die Faustregel für Nordrhein-Westfalen:

  • Verfahrensfrei ist häufig der reine Innenausbau, wenn die äußere Gestalt des Daches unverändert bleibt und keine Nutzungsänderung stattfindet.
  • Bauantrag nötig ist es in der Regel, sobald aus Abstellraum oder Spitzboden Wohnraum wird (Nutzungsänderung), sobald Gauben entstehen oder sobald größere Dachflächenfenster die Ansicht verändern.
  • Bebauungsplan prüfen — er kann Dachform, Gaubengröße und Firstrichtung vorschreiben und übersteuert die allgemeine Regel.

Wichtig: Verfahrensfrei heißt nicht anforderungsfrei. Auch ohne Bauantrag gelten die Anforderungen an Aufenthaltsräume, an den Wärmeschutz nach GEG sowie an Brand- und Schallschutz. Die formale Bauantragseinreichung übernimmt für genehmigungspflichtige Vorhaben unser AKNW-Partner-Architekt; die Entwurfs- und Fachplanung bleibt bei uns.

Die Anforderungen an einen Aufenthaltsraum

Damit das ausgebaute Dachgeschoss als Wohnraum zählt, muss es die Anforderungen an Aufenthaltsräume erfüllen. Die wichtigsten in NRW:

  1. Lichte Höhe — in der Regel mindestens 2,40 m über mindestens der Hälfte der Netto-Grundfläche; Flächen unter 1,50 m Höhe zählen nicht mit.
  2. Tageslicht — ausreichende Fensterflächen, meist über Dachflächenfenster oder Gauben.
  3. Zweiter Rettungsweg — für Aufenthaltsräume im Dachgeschoss ist ein zweiter Rettungsweg nachzuweisen, etwa über ein anleiterbares Fenster oder eine zweite Treppe.

Reicht die Firsthöhe nicht, schaffen eine Gaube oder eine Dachanhebung den nötigen Raum — beides betrifft Genehmigung und Statik und gehört deshalb in die Machbarkeitsprüfung.

Trägt das Dach den Ausbau?

Ein Sparrendach ist für die Lasten eines Wohnraums oft nicht ausgelegt. Der Ausbau bringt zusätzliche Ausbaulast: Dämmung, Trockenbau, Estrich, Möblierung. Wir prüfen vor der Planung:

  • Sparren und Pfetten — Querschnitt, Abstand, Zustand.
  • Deckentragwerk zum Geschoss darunter — wird es zur bewohnten Geschossdecke, ändern sich die Anforderungen.
  • Kehlbalken und Aussteifung — greift der Ausbau ins statische System des Dachstuhls ein?

Eine Verstärkung ist bei älteren Dächern häufig und selten ein Ausschlusskriterium — aber sie muss vor dem Ausbau geplant und nachgewiesen werden, nicht danach entdeckt werden.

Beispielrechnung Dachausbau Reihenhaus Köln

Ausgangslage: Satteldach über einem Reihenhaus, 45 m² Grundfläche, davon 34 m² anrechenbare Wohnfläche nach Höhe. Ausbau zu zwei Zimmern mit Bad, eine Schleppgaube für Höhe und Licht, Nutzungsänderung — damit bauantragspflichtig.

PositionBetrag
Baukosten Ausbau (34 m² × rund 1.800 Euro/m², brutto)ca. 61.000 Euro
Dachgaube inkl. Bau (brutto)ca. 11.000 Euro
Planung (Entwurf, Statik, Bauphysik, Ausführungsplanung, netto)ca. 9.000 – 13.000 Euro
Gebühren Bauaufsicht (nach Bauwert)nach Satzung

Die Planung ist der kleinere Posten — und der, der die luftdichte, wärmebrückenfreie Ausführung sichert, an der ein Dachausbau sonst am häufigsten scheitert.

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Wir sagen Ihnen zuerst, ob Ihr Dach den Ausbau hergibt

Ein Dachausbau beginnt mit zwei Messungen — Höhe und Statik — und einer ehrlichen Antwort. Schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Wir prüfen, ob die Firsthöhe reicht und das Tragwerk trägt, klären die Genehmigungsfrage nach der BauO NRW und planen dann Entwurf, Statik und Bauphysik aus einer Hand. Ein Ansprechpartner von der Machbarkeit bis zur Bauleitung.

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Inhaltlich geprüft nach Stand der Veröffentlichung. Konkrete Vorhaben bedürfen einer individuellen Beratung — die Beispielwerte ersetzen keinen § 7 Abs. 2 HOAI-Angebotsschritt.

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