§ 13 Hausplanung S. 108–115

Generalplaner oder Einzelvergabe — was lohnt sich für mein Bauvorhaben?

Generalplaner oder Einzelvergabe: Was die beiden Modelle unterscheidet, wo die versteckten Kosten der getrennten Vergabe liegen und für welche Vorhaben sich die Planung aus einer Hand wirklich rechnet. Entscheidungshilfe mit Vergleichstabelle.

Generalplaner oder Einzelvergabe — die unsichtbare Kostenfrage

Bei der Planung eines Bauvorhabens gibt es zwei Wege: alles aus einer Hand (Generalplaner) oder jede Disziplin einzeln beauftragen (Einzelvergabe). Auf dem Papier wirkt die Einzelvergabe oft günstiger. Die eigentliche Rechnung entsteht aber nicht in den Angeboten, sondern an den Schnittstellen dazwischen. Diese Entscheidungshilfe macht beide Modelle vergleichbar.

Die zwei Modelle im Vergleich

EinzelvergabeGeneralplaner
Verträge3 – 5 (Architekt, Statiker, Energieberater …)1
Ansprechpartnermehrereeiner
Koordinationbeim Bauherrnbeim Planer
Schnittstellen-Risikohochgering
Planungshonorarnach HOAI je Büronach HOAI gebündelt
Verantwortung im Fehlerfallverteilt, oft strittigeine Stelle (§ 280 BGB)
Aufwand für den Bauherrnhochniedrig

Das Planungshonorar ist bei beiden Wegen vergleichbar — die HOAI 2021 gilt für alle. Der Unterschied liegt in den Kosten, die in keinem Angebot stehen.

Wo die versteckten Kosten der Einzelvergabe liegen

  1. Koordinationszeit des Bauherrn. Termine abstimmen, Pläne weiterreichen, Rückfragen klären — das sind schnell Dutzende Stunden, die niemand abrechnet, aber der Bauherr trägt.
  2. Abstimmungsfehler an den Schnittstellen. Wenn der Statiker den aktuellen Entwurf nicht hat oder der Energieberater die Fensterplanung nicht kennt, entstehen Widersprüche, die erst auf der Baustelle auffallen.
  3. Teure Planänderungen. Passt das Tragwerk nicht zum Entwurf, muss einer von beiden nachträglich korrigiert werden — meist der teurere Weg.
  4. Verantwortungslücke im Schadensfall. Der Statiker verweist auf den Architekten, der Architekt auf den Energieberater. Der Bauherr steht zwischen den Stühlen und zahlt am Ende selbst.

Wo die Einzelvergabe trotzdem sinnvoll ist

Ehrlich bleiben: Nicht jedes Vorhaben braucht einen Generalplaner.

  • Eine einzelne, abgegrenzte Leistung — ein Wanddurchbruch, eine isolierte Statik — vergibt man sinnvoll einzeln.
  • Sehr erfahrene Bauherren mit Zeit, die selbst koordinieren wollen und das Schnittstellen-Risiko bewusst tragen.

Sobald aber mehrere Disziplinen ineinandergreifen müssen, kippt die Rechnung zugunsten der einen Hand.

Für welche Vorhaben sich die eine Hand rechnet

  • Einfamilienhaus-Neubau — Entwurf, Tragwerk, Energie, Genehmigung, Bauleitung greifen durchgehend ineinander.
  • Energetische Komplettsanierung — Hülle, Anlagentechnik und Förderlogik müssen aufeinander abgestimmt sein.
  • Anbau und Aufstockung — der Anschluss an den Bestand ist die kritische Schnittstelle.
  • Hochwertiger Umbau — wo Gestaltung und Konstruktion gleichzeitig hoch sind.

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Eine Entscheidung über Verantwortung, nicht über Beruf

Die Frage ist nicht, ob die Einzelvergabe ein paar Euro im Angebot spart. Die Frage ist, wer die Komplexität Ihres Vorhabens trägt — Sie selbst oder ein Planer. Schildern Sie uns Ihr Vorhaben; wir sagen Ihnen ehrlich, ob es die eine Hand braucht oder ob eine Einzelleistung reicht.

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Veröffentlicht:

Inhaltlich geprüft nach Stand der Veröffentlichung. Konkrete Vorhaben bedürfen einer individuellen Beratung — die Beispielwerte ersetzen keinen § 7 Abs. 2 HOAI-Angebotsschritt.

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Dipl.-Ing. Robin Henn

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