Wir planen Häuser. Bezahlt werden wir trotzdem nicht pünktlich.
Wir planen Häuser. Wir berechnen Tragwerke, dimensionieren Stürze, erstellen Wärmeschutznachweise, koordinieren Genehmigungsverfahren mit Behörden und Prüfingenieuren. Wir übernehmen Verantwortung im sechsstelligen Bereich — für Gebäude, in denen Menschen Jahrzehnte leben werden.
Unsere Abschlagsrechnungen stellen wir am 20. jedes Monats. Zahlungsziel: 10 Tage. Nachvollziehbar, aufgeschlüsselt, auf Basis erbrachter Leistungsphasen nach HOAI.
Trotzdem schieben wir regelmäßig fünfstellige Außenstände vor uns her. Nicht weil die Arbeit mangelhaft wäre. Nicht weil es Streit gäbe. Sondern weil pünktliche Bezahlung in der deutschen Planungsbranche offenbar als optional gilt.
Die Frage, die uns umtreibt: Ist das nur bei uns so?
13,5 Tage — die schlechteste Zahlungsmoral aller Branchen
Die Antwort ist eindeutig. Und sie ist ernüchternd.
Das Creditreform-Debitorenregister wertet monatlich 10,6 Millionen Zahlungserfahrungen über deutsche Unternehmen aus. Im ersten Quartal 2025 weist das Register das Baugewerbe mit 13,5 Tagen Zahlungsverzug als Branche mit der schlechtesten Zahlungsmoral in ganz Deutschland aus. Kein anderer Wirtschaftszweig kommt auch nur annähernd an diesen Wert. Der Einzelhandel liegt bei 6 Tagen. Die Finanzwirtschaft bei 5. Der branchenübergreifende Durchschnitt pendelt um 8 Tage.
Im zeitlichen Verlauf zeigt sich: es wird nicht besser.
- Q1 2024: 14,7 Tage Verzug
- Q3 2024: 12,6 Tage
- Q1 2025: 13,5 Tage
Das Baugewerbe bewegt sich konstant am unteren Ende der Zahlungsdisziplin. Und die Planungsbranche — Architekten, Bauingenieure, Fachplaner — sitzt am empfindlichsten Punkt dieser Kette: ganz am Anfang der Wertschöpfung, ganz am Ende der Bezahlung.
Jedes dritte Planungsbüro sitzt auf unbezahlten Rechnungen
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat in ihrer Strukturbefragung von über 17.000 Kammermitgliedern eine Bestandsaufnahme vorgelegt, die das Bild bestätigt: 34 Prozent aller Planungsbüro-Inhaber tragen am Jahresende offene Forderungen vor sich her. Im Schnitt entsprechen die Außenstände 8 Prozent des gesamten Jahresumsatzes.
Was bedeutet das konkret? Für ein Planungsbüro mit 300.000 Euro Jahresumsatz fehlen am 31. Dezember 24.000 Euro in der Liquiditätsplanung. Nicht als Verlust — als Verzögerung. Aber eine Verzögerung, die Gehälter, Büromiete, Software-Lizenzen und Versicherungsbeiträge real belastet. Wer als Einzelunternehmer oder kleine GmbH arbeitet, für den sind diese 8 Prozent keine Kennzahl — sondern ein permanenter Stressfaktor.
Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) bestätigt das Bild aus der Perspektive der Ingenieurbüros: 25 Prozent der befragten Mitgliedsunternehmen melden, dass Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden. Bei öffentlichen Auftraggebern — Kommunen, Landkreise, Landesbehörden — zahlt nur jeder Zweite pünktlich.
Der Kreditversicherer Atradius beziffert den Anteil überfälliger B2B-Rechnungen im deutschen Bausektor auf zwei Drittel aller gestellten Rechnungen.
Die Konsequenz: steigende Insolvenzen
Wer nicht rechtzeitig bezahlt wird, aber laufende Kosten hat, gerät in eine Liquiditätsfalle. Die Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen die Konsequenz: 2023 meldeten 1.409 Unternehmen im Bauhauptgewerbe Insolvenz an — knapp 300 mehr als im Vorjahr. Architekturbüros verzeichneten nach Recherche von competitionline so viele Insolvenzen wie seit acht Jahren nicht.
Das sind keine Zahlen aus einem Krisenjahr. Das sind Zahlen aus einer Branche, die ein strukturelles Zahlungsproblem hat.
Warum Planer am empfindlichsten Punkt sitzen
Ein Planungsbüro erbringt intellektuelle Vorleistung. Wir investieren Wochen und Monate an Arbeit — Konzept, Berechnung, Detailplanung, Abstimmung mit Behörden und Fachplanern — bevor auf der Baustelle auch nur ein Stein bewegt wird. Das Ergebnis unserer Arbeit — eine Statik, ein Wärmeschutznachweis, ein genehmigter Bauantrag — liegt beim Prüfstatiker, bei der Baubehörde, beim ausführenden Unternehmen. Es lässt sich nicht zurücknehmen.
Wenn ein Fliesenleger Material liefert und nicht bezahlt wird, kann er die Baustelle verlassen und sein Material mitnehmen. Wenn wir eine Tragwerksberechnung abliefern, ist sie in der Welt. Und genau dieses Wissen — dass die Leistung bereits konsumiert wurde — senkt die Zahlungsdisziplin.
Hinzu kommt: viele Bauherrn unterschätzen den Planungsaufwand. Eine Statik für einen Wanddurchbruch sieht aus wie drei Seiten mit Formeln. Dass dahinter eine persönliche Vor-Ort-Begehung, die Analyse des Bestandstragwerks, eine normgerechte Berechnung nach DIN EN 1992 und die haftungsrechtliche Verantwortung des Ingenieurs stehen — das wird selten wahrgenommen. Entsprechend nachrangig wird die Rechnung behandelt.
Welche Rechte Planungsbüros haben
Die juristischen Instrumente existieren. Sie sind klar, sie sind wirksam, und sie werden zu selten eingesetzt.
§ 632a BGB — Abschlagszahlungen. Planungsbüros haben einen gesetzlichen Anspruch auf Abschlagszahlungen in Höhe des Werts der erbrachten Leistungen. Über die Verweisung in § 650q Abs. 1 BGB gilt dies ausdrücklich für Architekten- und Ingenieurverträge. Das bedeutet: nach jeder abgeschlossenen HOAI-Leistungsphase darf — und sollte — eine Abschlagsrechnung gestellt werden.
§ 286 / § 288 BGB — Verzug und Verzugszinsen. Wird eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt und eine Mahnung gestellt, tritt Verzug ein. Bei Geschäften zwischen Unternehmern beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB. Bei einem aktuellen Basiszinssatz von 1,27 Prozent (Stand Januar 2026, Bundesbank) ergibt das 10,27 Prozent Jahreszins auf offene Forderungen. Bei Verbrauchergeschäften sind es 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz — also 6,27 Prozent.
§ 650f / § 650q BGB — Bauhandwerkersicherung für Planer. Architekten und Ingenieure sind nach § 650q Abs. 1 BGB berechtigt, vom Auftraggeber eine Sicherheit für die vereinbarte und noch nicht bezahlte Vergütung zu verlangen — inklusive 10 Prozent für Nebenforderungen. Die Frist für die Stellung der Sicherheit beträgt nach Rechtsprechung 7 bis 10 Tage. Wird die Sicherheit nicht gestellt, kann der Planer den Vertrag kündigen.
EU-Zahlungsverzugsrichtlinie 2011/7/EU. Die europäische Richtlinie begrenzt Zahlungsfristen im B2B-Verkehr grundsätzlich auf 60 Tage. Bei öffentlichen Auftraggebern gilt eine Höchstfrist von 30 Tagen. In der Praxis der deutschen Planungsbranche werden beide Fristen regelmäßig überschritten.
Was wir bei Keystone Design geändert haben
Wir haben unsere Abrechnungsstruktur vollständig überarbeitet.
- Abschlagsrechnungen am 20. jedes Monats — nicht erst nach Abschluss einer vollständigen Leistungsphase, sondern proportional zum Leistungsstand
- Zahlungsziel 10 Tage — nicht die branchenüblichen 30 Tage. Wer plant, leistet vor. Wer vorleistet, hat ein Recht auf schnelle Bezahlung
- Automatisierte Zahlungserinnerung nach 14 Tagen — sachlich, ohne Vorwurf, mit konkretem Rechnungsbezug
- Formale Mahnung nach 30 Tagen — mit Hinweis auf Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB
Das hilft. Es verkürzt die Außenstandsdauer messbar. Aber es löst das Grundproblem nicht. Denn selbst mit klarer Struktur gibt es Auftraggeber — auch zufriedene — die schlicht nicht im vereinbarten Zeitraum zahlen. Nicht aus Böswilligkeit. Sondern weil in der Baubranche eine Kultur gewachsen ist, in der die Rechnung des Planers als weniger dringlich empfunden wird als die des Rohbauers oder des Materiallieferanten.
Was sich ändern muss
Wir glauben nicht, dass die Lösung primär juristisch ist. Die Paragrafen stehen im BGB. Sie sind klar formuliert. Sie werden zu selten angewendet — weil Planungsbüros die Geschäftsbeziehung nicht riskieren wollen. Ein Mahnverfahren gegen einen Bauherrn, der zufrieden ist, aber einfach nicht pünktlich überweist — das fühlt sich falsch an. Und genau diese Hemmschwelle kennt die Gegenseite.
Was sich ändern muss, ist die Wahrnehmung.
Planungsleistung ist Arbeit. Eine Rechnung ist keine Verhandlungsbasis. Ein Zahlungsziel ist kein Vorschlag. Und ein Planungsbüro, das verantwortungsvoll plant und termingerecht liefert, verdient denselben Respekt bei der Bezahlung wie der Anwalt, der den Kaufvertrag aufsetzt, oder der Steuerberater, der den Jahresabschluss erstellt.
Solange das nicht selbstverständlich ist, werden Planungsbüros in Deutschland — kleine wie große — einen Teil ihrer Energie darauf verwenden müssen, Geld einzutreiben statt Häuser zu planen. Das ist keine effiziente Nutzung von Ingenieurskompetenz. Und das wissen alle Beteiligten.