Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Planungs‑, Beratungs‑ und sonstige Ingenieur‑leistungen der
Keystone Design Planungsgesellschaft mbH
Kurt‑Schumacher‑Straße 2 | 53113 Bonn
(Stand: 18. April 2025 – ausgerichtet auf HOAI 2023, BGB‑Bauvertragsrecht 2024 sowie ESG‑Grundsätze)
1 Geltungsbereich, Rangfolge und Auslegung
1.1 Vertragsgrundlagen
1.1.1 Individuelles Hauptdokument
Verbindlich sind zuerst das vom Auftraggeber unterzeichnete Angebot / die Honorarvereinbarung einschließlich sämtlicher Anlagen.
1.1.2 Ergänzende Rechtsquellen
Nachrangig gelten diese AGB, sodann die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2023) und schließlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in der jeweils gültigen Fassung.
1.2 Abwehr entgegenstehender Bedingungen
1.2.1 Keine konkludente Anerkennung
Entgegen‑ oder zusätzlich lautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nur dann Vertragsbestandteil, wenn Keystone dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.2.2 Vorrang im Kollisionsfall
Im Kollisionsfall genießen die Regelungen in 1.1.1 und 1.1.2 Vorrang vor fremden AGB.
1.3 Salvatorische Interpretation
Sollten Auslegungszweifel bestehen, ist eine nachhaltige, beiderseitig wirtschaftlich sinnvolle und rechtmäßig ausgewogene Lösung zugrunde zu legen.
2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebotsbindung
2.1.1 Bindefrist 30 Tage
Schriftliche Angebote bleiben 30 Kalendertage ab Datum verbindlich, sofern nicht anders vermerkt.
2.1.2 Digitale Signatur
Keystone akzeptiert qualifizierte elektronische Signaturen (§ 126a BGB) als vollwertigen Vertragsschluss.
2.2 Umfang der Leistungen
2.2.1 HOAI‑Grundleistungen
Der Leistungsumfang bestimmt sich primär nach den in der HOAI definierten Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphasen.
2.2.2 Besondere und Zusatzleistungen
Leistungen außerhalb der Grundleistungen („Besondere Leistungen“) sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten; hierfür erstellt Keystone ein Nachtragsangebot.
2.3 Änderungsmanagement
Änderungsverlangen des Auftraggebers sind schriftlich einzureichen; Keystone prüft technische, terminliche und finanzielle Auswirkungen und unterbreitet ein schriftliches Nachtragsangebot.
3 Mitwirkungs‑ und Beistellpflichten des Auftraggebers
3.1 Bereitstellung von Unterlagen
3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit
Der Auftraggeber garantiert die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit aller bereitgestellten Informationen.
3.1.2 Datenträger‑Kompatibilität
Digitale Daten sind in branchenüblichen, open‑source‑fähigen Formaten (IFC, DWG, PDF, XLSX) bereitzustellen.
3.2 Entscheidungsfristen
3.2.1 Schriftliche Freigaben
Freigaben sind binnen der im Angebot genannten Fristen schriftlich zu erteilen.
3.2.2 Konsequenzen bei Verzug
Unterbleiben Freigaben, verlängern sich Ausführungsfristen entsprechend; Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
3.3 Nachhaltigkeitsdaten
Zur Erfüllung ESG‑Berichts‑pflichten stellt der Auftraggeber erforderliche Baumaterial‑ und Energiedaten in verifizierter Form zur Verfügung.
4 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
4.1 Vergütungsgrundlagen
4.1.1 HOAI‑Honorartafel
Die Vergütung erfolgt nach den anrechenbaren Kosten und Honorarzonen gemäß HOAI 2023.
4.1.2 Indexierung
Bei Projektlaufzeiten > 12 Monaten werden Honorarsätze jährlich pro rata temporis auf Basis des amtlichen Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes fortgeschrieben.
4.2 Abschlags‑ und Schlussrechnungen
4.2.1 Monatlicher Turnus
Abschläge werden nach Leistungsfortschritt monatlich fällig.
4.2.2 Prüffrist
Der Auftraggeber hat Rechnungen binnen 7 Tagen auf formelle Mängel zu prüfen; danach gilt die Rechnung als anerkannt.
4.3 Zahlungsverzug
4.3.1 Zinsen
Verzugszinsen betragen für Verbraucher 5 %‑Punkte, für Unternehmer 9 %‑Punkte über Basiszinssatz (§ 288 BGB). Ein darüber hinausgehender Schaden bleibt geltend machbar.
4.3.2 Verzugsschadenspauschale
Bei Nicht‑Verbrauchern wird eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) erhoben.
4.3.3 Mahn‑ und Rechtsverfolgungskosten
Für jede Mahnung fallen 7,50 € an. Alle weiteren zweckentsprechenden Rechtsverfolgungskosten (Inkasso, Gericht, Anwalt) trägt der säumige Schuldner.
4.4 Leistungsverweigerungs‑ und Zurückbehaltungsrecht
4.4.1 Einstellung der Arbeiten
Bei Verzug über 30 Tage kann Keystone Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einstellen.
4.4.2 Zurückbehaltung von Unterlagen
Keystone darf Pläne, Modelle und digitale Daten bis zur Begleichung aller fälligen Forderungen zurückbehalten.
5 Termine, Lieferfristen, höhere Gewalt
5.1 Verbindlichkeit von Terminen
5.1.1 Kalendertermin
Nur schriftlich vereinbarte Fixtermine gelten als vertraglich bindend.
5.1.2 Toleranzfristen
Bei Abweichungen < 5 Werktagen liegt kein Lieferverzug vor.
5.2 Höhere Gewalt
5.2.1 Beispiele
Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Cyberattacken.
5.2.2 Folgen
Leistungspflichten ruhen für Dauer des Hindernisses zuzüglich Anlaufzeit; Termine verschieben sich entsprechend.
5.3 Nachhaltige Resilienz
Keystone betreibt ein ISO 27001‑konformes Notfall‑ und Krisenmanagement zur Sicherung digitaler Bauwerksmodelle.
6 Haftung
6.1 Haftungsumfang
6.1.1 Unbegrenzte Haftung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet Keystone unbeschränkt.
6.1.2 Begrenzte Haftung
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Deckungssummen der Berufs‑ und Betriebshaftpflicht begrenzt (5 Mio € Personen/Sach, 1 Mio € Vermögen).
6.2 Haftungsausschlüsse
6.2.1 Mittelbare Schäden
Haftung für entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
6.2.2 Datenverlust
Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
6.3 Pflicht des Auftraggebers zur Schadensminderung
Der Auftraggeber hat erkennbare Risiken unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
7 Mängelansprüche
7.1 Rügeobliegenheit
7.1.1 Offensichtliche Mängel
Sind binnen 14 Tagen nach Leistungsabnahme schriftlich zu rügen.
7.1.2 Versteckte Mängel
Müssen binnen 14 Tagen nach Entdeckung angezeigt werden.
7.2 Nacherfüllung
7.2.1 Art der Nacherfüllung
Keystone entscheidet nach billigem Ermessen über Nachbesserung oder Ersatzleistung.
7.2.2 Fristen
Der Auftraggeber hat eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen.
7.3 Gewährleistungsfrist
Die Frist beträgt fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
8 Urheber‑ und Nutzungsrechte
8.1 Rechteinhalt
8.1.1 Einfaches Nutzungsrecht
Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für das konkrete Projekt.
8.1.2 Weitergehende Nutzung
Jede über § 31 Abs. 5 UrhG hinausgehende Verwendung bedarf einer schriftlichen Lizenz.
8.2 Rechtevorbehalt
8.2.1 Eigenerhaltung
Keystone behält sich ein nicht ausschließliches Recht zur Eigenwerbung mit den Projektergebnissen vor, solange keine Vertraulichkeitsinteressen entgegenstehen.
8.2.2 Rechtewiderruf
Bei Zahlungsverzug > 60 Tage kann Keystone erteilte Nutzungsrechte widerrufen.
9 Kündigung
9.1 Ordentliche Kündigung durch den Auftraggeber
9.1.1 § 648 BGB
Der Auftraggeber kann jederzeit kündigen; Keystone behält Anspruch auf vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
9.1.2 Abrechnungsmethode
Ersparte Aufwendungen werden pauschal mit 5 % der Restvergütung angesetzt, sofern der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist.
9.2 Außerordentliche Kündigung durch Keystone
9.2.1 Zahlungsverzug
Keystone kann fristlos kündigen, wenn Zahlungsverzug > 30 Tage besteht.
9.2.2 Schwere Pflichtverletzung
Ebenso bei gravierenden Mitwirkungsdefiziten oder Verstößen gegen nachhaltigkeitsrelevante Compliance‑Vorgaben.
10 Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Geheimhaltungsverpflichtung
10.1.1 Schutzgegenstand
Alle nicht öffentlich bekannten Informationen, Geschäfts‑ und Betriebsgeheimnisse.
10.1.2 Schutzdauer
Die Geheimhaltungspflicht besteht für fünf Jahre ab Vertragsende, für personenbezogene Daten unbegrenzt gemäß DSGVO.
10.2 Datenverarbeitung
10.2.1 Zweckbindung
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Projektkommunikation verwendet.
10.2.2 Unterauftragsverarbeiter
Einsatz von Subunternehmern bedarf datenschutzrechtlicher Vereinbarung (Art. 28 DSGVO); aktuelle Liste auf Anfrage.
10.3 Schutzmaßnahmen
Keystone betreibt Informationssicherheit nach ISO 27001.
11 Nachhaltigkeit, ESG & Integrität
11.1 Umwelt‑ und Klimaschutz
11.1.1 Low‑Carbon‑Planning
Keystone strebt konsequent die Reduktion von CO₂‑Emissionen, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft im Sinne der EU‑Taxonomie an.
11.1.2 Materialtransparenz
Der Auftraggeber stellt EPD‑Daten (Environmental Product Declarations) bereit.
11.2 Soziale Verantwortung
11.2.1 Arbeitnehmerrechte
Alle beteiligten Unternehmen achten ILO‑Kernarbeitsnormen.
11.2.2 Barrierefreiheit
Planungen berücksichtigen DIN 18040 ff. zur barrierefreien Gestaltung.
11.3 Good Governance
11.3.1 Anti‑Korruption
Geschenke > 50 € werden abgelehnt und dokumentiert.
11.3.2 Whistleblowing
Keystone unterhält eine anonyme Hinweisgeber‑Plattform gem. HinSchG.
12 Streitbeilegung / ADR
12.1 Schlichtungsstelle
12.1.1 Kontaktdaten
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, Straßburger Str. 8, 77694 Kehl (www.verbraucher‑schlichter.de).
12.1.2 Teilnahmebereitschaft
Keystone erklärt sich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
12.2 Online‑Streitbeilegung
Plattform der EU‑Kommission: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
13.1 Gerichtsstandwahl
13.1.1 Bonn als Erfüllungsort
Für Kaufleute ist Bonn ausschließlicher Gerichtsstand.
13.1.2 Klageoption Keystone
Keystone bleibt berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
13.2 Rechtswahl
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
14 Schlussbestimmungen
14.1 Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
14.2 Salvatorische Klausel
14.2.1 Ersetzungsbefugnis
Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
14.2.2 Teilnichtigkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.