Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 für Planungs‑, Beratungs‑ und sonstige Ingenieur‑leistungen der

Keystone Design Planungsgesellschaft mbH
Kurt‑Schumacher‑Straße 2 | 53113 Bonn
(Stand: 18. April 2025 – ausgerichtet auf HOAI 2023, BGB‑Bauvertragsrecht 2024 sowie ESG‑Grundsätze)


1  Geltungsbereich, Rangfolge und Auslegung

1.1  Vertragsgrundlagen

1.1.1  Individuelles Hauptdokument

Verbindlich sind zuerst das vom Auftraggeber unterzeichnete Angebot / die Honorarvereinbarung einschließlich sämtlicher Anlagen.

1.1.2  Ergänzende Rechtsquellen

Nachrangig gelten diese AGB, sodann die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2023) und schließlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in der jeweils gültigen Fassung.

1.2  Abwehr entgegenstehender Bedingungen

1.2.1  Keine konkludente Anerkennung

Entgegen‑ oder zusätzlich lautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nur dann Vertragsbestandteil, wenn Keystone dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

1.2.2  Vorrang im Kollisionsfall

Im Kollisionsfall genießen die Regelungen in 1.1.1 und 1.1.2 Vorrang vor fremden AGB.

1.3  Salvatorische Interpretation

Sollten Auslegungszweifel bestehen, ist eine nachhaltige, beiderseitig wirtschaftlich sinnvolle und rechtmäßig ausgewogene Lösung zugrunde zu legen.


2  Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1  Angebotsbindung

2.1.1  Bindefrist 30 Tage

Schriftliche Angebote bleiben 30 Kalendertage ab Datum verbindlich, sofern nicht anders vermerkt.

2.1.2  Digitale Signatur

Keystone akzeptiert qualifizierte elektronische Signaturen (§ 126a BGB) als vollwertigen Vertragsschluss.

2.2  Umfang der Leistungen

2.2.1  HOAI‑Grundleistungen

Der Leistungsumfang bestimmt sich primär nach den in der HOAI definierten Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphasen.

2.2.2  Besondere und Zusatzleistungen

Leistungen außerhalb der Grundleistungen („Besondere Leistungen“) sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten; hierfür erstellt Keystone ein Nachtragsangebot.

2.3  Änderungsmanagement

Änderungsverlangen des Auftraggebers sind schriftlich einzureichen; Keystone prüft technische, terminliche und finanzielle Auswirkungen und unterbreitet ein schriftliches Nachtragsangebot.


3  Mitwirkungs‑ und Beistellpflichten des Auftraggebers

3.1  Bereitstellung von Unterlagen

3.1.1  Vollständigkeit und Richtigkeit

Der Auftraggeber garantiert die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit aller bereitgestellten Informationen.

3.1.2  Datenträger‑Kompatibilität

Digitale Daten sind in branchenüblichen, open‑source‑fähigen Formaten (IFC, DWG, PDF, XLSX) bereitzustellen.

3.2  Entscheidungsfristen

3.2.1  Schriftliche Freigaben

Freigaben sind binnen der im Angebot genannten Fristen schriftlich zu erteilen.

3.2.2  Konsequenzen bei Verzug

Unterbleiben Freigaben, verlängern sich Ausführungsfristen entsprechend; Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

3.3  Nachhaltigkeitsdaten

Zur Erfüllung ESG‑Berichts‑pflichten stellt der Auftraggeber erforderliche Baumaterial‑ und Energiedaten in verifizierter Form zur Verfügung.


4  Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

4.1  Vergütungsgrundlagen

4.1.1  HOAI‑Honorartafel

Die Vergütung erfolgt nach den anrechenbaren Kosten und Honorarzonen gemäß HOAI 2023.

4.1.2  Indexierung

Bei Projektlaufzeiten > 12 Monaten werden Honorarsätze jährlich pro rata temporis auf Basis des amtlichen Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes fortgeschrieben.

4.2  Abschlags‑ und Schlussrechnungen

4.2.1  Monatlicher Turnus

Abschläge werden nach Leistungsfortschritt monatlich fällig.

4.2.2  Prüffrist

Der Auftraggeber hat Rechnungen binnen 7 Tagen auf formelle Mängel zu prüfen; danach gilt die Rechnung als anerkannt.

4.3  Zahlungsverzug

4.3.1  Zinsen

Verzugszinsen betragen für Verbraucher 5 %‑Punkte, für Unternehmer 9 %‑Punkte über Basiszinssatz (§ 288 BGB). Ein darüber hinausgehender Schaden bleibt geltend machbar.

4.3.2  Verzugsschadenspauschale

Bei Nicht‑Verbrauchern wird eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) erhoben.

4.3.3  Mahn‑ und Rechtsverfolgungskosten

Für jede Mahnung fallen 7,50 € an. Alle weiteren zweckentsprechenden Rechtsverfolgungskosten (Inkasso, Gericht, Anwalt) trägt der säumige Schuldner.

4.4  Leistungsverweigerungs‑ und Zurückbehaltungsrecht

4.4.1  Einstellung der Arbeiten

Bei Verzug über 30 Tage kann Keystone Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einstellen.

4.4.2  Zurückbehaltung von Unterlagen

Keystone darf Pläne, Modelle und digitale Daten bis zur Begleichung aller fälligen Forderungen zurückbehalten.


5  Termine, Lieferfristen, höhere Gewalt

5.1  Verbindlichkeit von Terminen

5.1.1  Kalendertermin

Nur schriftlich vereinbarte Fixtermine gelten als vertraglich bindend.

5.1.2  Toleranzfristen

Bei Abweichungen < 5 Werktagen liegt kein Lieferverzug vor.

5.2  Höhere Gewalt

5.2.1  Beispiele

Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Cyberattacken.

5.2.2  Folgen

Leistungspflichten ruhen für Dauer des Hindernisses zuzüglich Anlaufzeit; Termine verschieben sich entsprechend.

5.3  Nachhaltige Resilienz

Keystone betreibt ein ISO 27001‑konformes Notfall‑ und Krisenmanagement zur Sicherung digitaler Bauwerksmodelle.


6  Haftung

6.1  Haftungsumfang

6.1.1  Unbegrenzte Haftung

Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet Keystone unbeschränkt.

6.1.2  Begrenzte Haftung

Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Deckungssummen der Berufs‑ und Betriebshaftpflicht begrenzt (5 Mio € Personen/Sach, 1 Mio € Vermögen).

6.2  Haftungsausschlüsse

6.2.1  Mittelbare Schäden

Haftung für entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

6.2.2  Datenverlust

Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.

6.3  Pflicht des Auftraggebers zur Schadensminderung

Der Auftraggeber hat erkennbare Risiken unverzüglich schriftlich anzuzeigen.


7  Mängelansprüche

7.1  Rügeobliegenheit

7.1.1  Offensichtliche Mängel

Sind binnen 14 Tagen nach Leistungsabnahme schriftlich zu rügen.

7.1.2  Versteckte Mängel

Müssen binnen 14 Tagen nach Entdeckung angezeigt werden.

7.2  Nacherfüllung

7.2.1  Art der Nacherfüllung

Keystone entscheidet nach billigem Ermessen über Nachbesserung oder Ersatzleistung.

7.2.2  Fristen

Der Auftraggeber hat eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen.

7.3  Gewährleistungsfrist

Die Frist beträgt fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).


8  Urheber‑ und Nutzungsrechte

8.1  Rechteinhalt

8.1.1  Einfaches Nutzungsrecht

Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für das konkrete Projekt.

8.1.2  Weitergehende Nutzung

Jede über § 31 Abs. 5 UrhG hinausgehende Verwendung bedarf einer schriftlichen Lizenz.

8.2  Rechtevorbehalt

8.2.1  Eigenerhaltung

Keystone behält sich ein nicht ausschließliches Recht zur Eigenwerbung mit den Projektergebnissen vor, solange keine Vertraulichkeitsinteressen entgegenstehen.

8.2.2  Rechtewiderruf

Bei Zahlungsverzug > 60 Tage kann Keystone erteilte Nutzungsrechte widerrufen.


9  Kündigung

9.1  Ordentliche Kündigung durch den Auftraggeber

9.1.1  § 648 BGB

Der Auftraggeber kann jederzeit kündigen; Keystone behält Anspruch auf vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

9.1.2  Abrechnungsmethode

Ersparte Aufwendungen werden pauschal mit 5 % der Restvergütung angesetzt, sofern der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist.

9.2  Außerordentliche Kündigung durch Keystone

9.2.1  Zahlungsverzug

Keystone kann fristlos kündigen, wenn Zahlungsverzug > 30 Tage besteht.

9.2.2  Schwere Pflichtverletzung

Ebenso bei gravierenden Mitwirkungsdefiziten oder Verstößen gegen nachhaltigkeitsrelevante Compliance‑Vorgaben.


10  Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1  Geheimhaltungsverpflichtung

10.1.1  Schutzgegenstand

Alle nicht öffentlich bekannten Informationen, Geschäfts‑ und Betriebsgeheimnisse.

10.1.2  Schutzdauer

Die Geheimhaltungspflicht besteht für fünf Jahre ab Vertragsende, für personenbezogene Daten unbegrenzt gemäß DSGVO.

10.2  Datenverarbeitung

10.2.1  Zweckbindung

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Projektkommunikation verwendet.

10.2.2  Unterauftragsverarbeiter

Einsatz von Subunternehmern bedarf datenschutzrechtlicher Vereinbarung (Art. 28 DSGVO); aktuelle Liste auf Anfrage.

10.3  Schutzmaßnahmen

Keystone betreibt Informationssicherheit nach ISO 27001.


11  Nachhaltigkeit, ESG & Integrität

11.1  Umwelt‑ und Klimaschutz

11.1.1  Low‑Carbon‑Planning

Keystone strebt konsequent die Reduktion von CO₂‑Emissionen, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft im Sinne der EU‑Taxonomie an.

11.1.2  Materialtransparenz

Der Auftraggeber stellt EPD‑Daten (Environmental Product Declarations) bereit.

11.2  Soziale Verantwortung

11.2.1  Arbeitnehmerrechte

Alle beteiligten Unternehmen achten ILO‑Kernarbeitsnormen.

11.2.2  Barrierefreiheit

Planungen berücksichtigen DIN 18040 ff. zur barrierefreien Gestaltung.

11.3  Good Governance

11.3.1  Anti‑Korruption

Geschenke > 50 € werden abgelehnt und dokumentiert.

11.3.2  Whistleblowing

Keystone unterhält eine anonyme Hinweisgeber‑Plattform gem. HinSchG.


12  Streitbeilegung / ADR

12.1  Schlichtungsstelle

12.1.1  Kontaktdaten

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, Straßburger Str. 8, 77694 Kehl (www.verbraucher‑schlichter.de).

12.1.2  Teilnahmebereitschaft

Keystone erklärt sich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

12.2  Online‑Streitbeilegung

Plattform der EU‑Kommission: https://ec.europa.eu/consumers/odr.


13  Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1  Gerichtsstandwahl

13.1.1  Bonn als Erfüllungsort

Für Kaufleute ist Bonn ausschließlicher Gerichtsstand.

13.1.2  Klageoption Keystone

Keystone bleibt berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

13.2  Rechtswahl

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.


14  Schlussbestimmungen

14.1  Schriftformklausel

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

14.2  Salvatorische Klausel

14.2.1  Ersetzungsbefugnis

Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

14.2.2  Teilnichtigkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.

 

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